
Um die Vorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen, soll die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende beim Elterngeld gesenkt werden
© BMFSFJ
Zwei Beispiele für ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro
© BMFSFJ
Das Kreisdiagramm zeigt, im Etat des Bundesfamilienministeriums ist das Elterngeld der mit Abstand größte Einzelposten
© BMFSFJ
Übersicht der wichtigen Zukunftsaufgaben, die weiterhin finanziert werden können
© BMFSFJ