Am 10. Oktober 2018 ist die gemeinsam von Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz verkündet worden. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, die durch das Pflegeberufegesetz eingeführt wird. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung tritt in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Zum Hintergrund
Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz teilweise zusammengeführt. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.