Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) dahingehend vor, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogrammes "Kinderbetreuungsfinanzierung" bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen - insbesondere für Berichte - entsprechend angepasst.
Wichtige Änderungen
- Mit der Gesetzesänderung wird ermöglicht, die zusätzlichen Finanzhilfen in einen beschleunigten bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung vollständig zu investieren und abzurufen, negativen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge entgegenzuwirken sowie den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung der Kinder zu verwirklichen.
- Die Fristverlängerung eröffnet den Bundesländern die Möglichkeit, dass die pro Bundesland gewährten Investitionsmittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze durch alle Länder verausgabt werden können und das Programm erfolgreich umgesetzt werden kann.