Das "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" - kurz: Gräbergesetz (GräbG) - dient dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten.
Die zahlreichen Kriegsgräberstätten werden von den jeweiligen Friedhofsträgern gepflegt und unterhalten. Der Bund ersetzt die den Friedhofsträgern dabei entstehenden Kosten. Das Gräbergesetz regelt neben technischen Details wie Gräberöffnungen auch abschließend, für welche Personenkreise diese Gräber vorgesehen sind.