Mit der Ratifikation des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter gestärkt.
In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen enthalten. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.