Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis stärker durchzusetzen. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:
- Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Den Auskunftsanspruch können Beschäftigte ab dem 6. Januar 2018 geltend machen.
- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes zu überprüfen.
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.