Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage dient zugleich dazu die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes auszuschließen.
Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind die neu geschaffene Anmeldepflicht für Prostituierte, die verbindliche gesundheitliche Beratung für Prostituierte und die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
Die Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreibende werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Die Anmeldung als Prostituierte ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verknüpft. Die persönliche Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden soll einen verlässlichen Zugang zu Grundinformationen über die eigenen Rechte und Pflichten gewährleisten. Sie dient ebenso wie die verpflichtende gesundheitliche Beratung auch dazu, den Zugang von Frauen und Männern zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu verbessern.