Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.
Beteiligung von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben
Mit der dauerhaften Einrichtung eines Betroffenenrates auf Bundesebene werden die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, besser wahrgenommen und stärker beachtet.
Möglichkeiten der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch verbessern
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird ihre wichtige Arbeit fortsetzen und weiter Betroffene anhören sowie Aufarbeitungsprozesse in Einrichtungen und Strukturen begleiten und nachhalten. Darüber hinaus soll ein Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden, an das sich Betroffene wenden können. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert. Um systematisch aus Fehlern in den Strukturen zu lernen, soll die Durchführung wissenschaftlicher Analysen problematischer Kinderschutzfälle verbindlich geregelt werden.
Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
Schutzkonzepte werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Das bedeutet: Sei es im Jugendclub, in der Familienfreizeit oder in der Erziehungsberatungsstelle - die Fachkräfte werden sich gemeinsam die Frage stellen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen zu beachten sind, wo sie sich Rat suchen können und an welche Ansprechpersonen sich Kinder und Jugendliche wenden können. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken. Sie entwickelt bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder.
Telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz
Eine Beratung im medizinischen Kinderschutz soll dauerhaft und qualitätsgesichert bereitgestellt werden.
Hintergrundinformationen
Die Daten der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu kindlichen Gewaltopfern weisen für das Jahr 2023 ein konstant hohes Niveau auf.
Auch die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind mit 16.375 Fällen konstant hoch. Insgesamt verzeichnet die Statistik 18.497 Opfer - 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre. Fast zwei Drittel der betroffenen Kinder kennen den Täter oder die Täterin und haben eine soziale Beziehung zu ihm oder ihr. Das Dunkelfeld - die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle - ist weitaus größer: Dunkelfeldforschungen der vergangenen Jahren haben ergeben, dass etwa jeder und jede siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat.