Mit dem Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) wird eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin ist vorgesehen, zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft nach breiter Beteiligung bis 2023 ein Demokratiefördergesetz einzubringen.
Gesetzlicher Auftrag des Bundes
Das Demokratiefördergesetz schafft erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.
Zweck des Demokratiefördergesetzes ist es, eine fachgesetzliche Regelung zu schaffen, auf deren Grundlage der Bund eigene Maßnahmen durchführen sowie Maßnahmen Dritter fördern kann. Damit sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus verbessert werden. Es soll der Boden bereitet werden für eine längerfristige, altersunabhängige und bedarfsgerechtere Förderung von Maßnahmen Dritter, die von überregionaler, gesamtstaatlicher Bedeutung sind und für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht.
Längerfristige Förderung
Fördermittelempfänger erhalten künftig mehr Planungssicherheit. Durch das Demokratiefördergesetz gewährleistet der Bund die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung. Die Schaffung eines gesetzlichen Auftrags zur Stärkung insbesondere des zivilgesellschaftlichen Engagements sendet ein starkes politisches Signal an zukünftige Haushaltsgesetzgeber, Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politische Bildung haushalterisch abzusichern.
Altersunabhängige Förderung
Auf der Grundlage des Demokratiefördergesetzes können auch Anträge auf Förderung eines Projekts für Erwachsene gestellt werden. Durch das Bundesprogramm "Demokratie Leben!" ist dies beispielsweise nicht möglich. Das Bundesprogramm muss sich bislang auf die Förderung von Projekten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschränken (vgl. § 83 SGB VIII).
Bedarfsorientiertere Förderung
Das Demokratiefördergesetz stellt ausreichend Raum für bedarfsorientiertere Förderung her. Nach dem Demokratiefördergesetz können Fördermaßnahmen und Förderrichtlinien so ausgestaltet werden, dass kurzfristig auftretende Phänomene schnell und unkompliziert die Schwerpunkte von Projekten bilden können. Das Demokratiefördergesetz ist entwicklungsoffen ausgestaltet. Es bezeichnet die Förderbereiche abstrakt. Damit ist sichergestellt, dass bislang noch nicht bekannte Erscheinungsformen von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit ohne Weiteres in Zukunft adressiert werden können.
Breite Beteiligung der Zivilgesellschaft
Das Demokratiefördergesetz steht vor dem Hintergrund eines intensiven Austauschs mit der Zivilgesellschaft. Im Frühjahr 2022 erarbeiteten das Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium ein gemeinsames Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz. Dafür wurden rund 200 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingeladen, zum gemeinsamen Diskussionspapier Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer Fachtagung tauschten sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser über die eingegangenen Hinweise und Ideen mit der Zivilgesellschaft aus. Die Hinweise und Ideen wurden bei der Erarbeitung des Gesetzes - sofern möglich - berücksichtigt.