Rechtsgrundlage für das Kinder- und Jugendhilferecht ist ab 01.01.1991 das Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII; KJHG)) vom 26.06.1990 (BGBl I S. 1163).
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII; KJHG) ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dem Gesetz liegt ein neues Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe zugrunde; im Vordergrund stehen die Förderung der Entwicklung junger Menschen und die Integration in die Gesellschaft durch allgemeine Förderungsangebote und Leistungen in unterschiedlichen Lebenssituationen.
Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Gesetzes sowie weitere Informationen zum Gesetz abrufen. Die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.