Für alle älteren Menschen und auch Menschen mit Demenz gilt das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Ein Mittel zur Sicherung der Teilhabe ist die demenzsensible Gestaltung von Sozialräumen, für deren Strukturierung und Planung im Sinne der Daseinsvorsorge die Kommunen verantwortlich sind. Somit kommt der kommunalen Ebene bei der Gestaltung von Infrastruktur für Menschen mit und ohne Demenz eine besondere Bedeutung zu. Folgende Themen finden in der Handreichung Berücksichtigung:
• Netzwerkstrukturen schaffen
• Sensibilisierung für das Thema Demenz
• Unterstützungsangebote und Dienstleistungen
• Teilhabe und inklusive Formate
• Bürgerschaftliches Engagement
• Integrierte Stadt-, Kreis- und Gemeindeentwicklung
• Bedarfsanalyse und Planung
Im Sinne einer integrierten Quartiersentwicklung soll die Gestaltung des sozialen Nahraums die Lebensumstände aller im Quartier lebenden Menschen verbessern. Die Dorfentwicklung kann im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ebenfalls diese Ziele befördern.