Millionen Menschen in Deutschland kümmern sich um pflegebedürftige Angehörige. Sie nehmen sich Zeit, helfen, hören zu. Damit nehmen sie eine äußerst wichtige familiäre, aber auch eine bedeutsame gesellschaftliche Aufgabe wahr, was große Anerkennung verdient.
Doch die Pflegesituation stellt pflegende Angehörigen häufig vor Herausforderungen: Wie vereinbare ich die Pflege mit Beruf und Familie? Welche gesetzlichen Möglichkeiten zur Unterstützung gibt es?
Aber auch viele andere Fragen beschäftigen pflegende Angehörige: Wie wird die Pflege organisiert? Welche Einrichtungen oder Dienste gibt es? Welche Kosten entstehen?
Deshalb hat das Bundesfamilienministerium das Pflegetelefon ins Leben gerufen. Es hilft seit 2011 bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu relevanten Informationen. Das Pflegetelefon wird ergänzt durch Informationen des Portals wege-zur-pflege.de.
Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 030 20 17 91 31 erreichbar. Außerdem kann das Service-Team des Pflegetelefons per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de rund um die Uhr zu Pflegefragen angeschrieben werden.
"Ich nutze das Pflegetelefon selbst immer wieder, denn die Menschen am Telefon sind sehr nett und geben kompetent Auskunft zu wichtigen Fragen. In meiner Rolle als Multiplikatorin empfehle ich das Pflegetelefon oft weiter, damit die pflegenden Angehörigen schnell und einfach an die Informationen kommen, die sie benötigen - denn die Zeit ist als pflegende Angehörige oft knapp."
Kornelia Schmid, Vorsitzende von Pflegende Angehörige e.V.
Das Pflegetelefon ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten geht. Die Beraterinnen und Berater beantworten vor allem Fragen zu folgenden Themen:
Beschäftige können bis zu zehn Werktage der Arbeit fernbleiben, damit sie für eine oder einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege organisieren und eine pflegerische Versorgung sicherstellen können, wenn eine akute Pflegesituation eingetreten ist. Zahlt ihnen der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Lohn, können sie Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragen. Der Antrag ist bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen der oder des pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu stellen.
Wenn sich akute Pflegesituationen durch Auswirkungen der Corona-Pandemie ergeben, können Beschäftigte bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben und für diesen Zeitraum Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dieser verlängerte Bezugszeitraum gilt derzeit bis zum 31. März 2022.
Nach dem Pflegezeitgesetz können sich Angestellte in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten bis zu sechs Monate lang teilweise oder vollständig vom Beruf freistellen lassen, wenn sie
Wer eine pflegebedürftige, nahe angehörige Person in der letzten Lebensphase zum Beispiel in einem Hospiz oder zu Hause begleiten möchte, kann sich außerdem bis zu drei Monate lang eine vollständige oder teilweise Auszeit nehmen.
Während der Pflegezeit können die Pflegenden ein zinsloses Darlehen erhalten. Die Pflegezeit kann mit der Familienpflegezeit kombiniert werden, muss aber grundsätzlich in unmittelbarem Anschluss erfolgen. Die Gesamtdauer beider Freistellungen liegt bei 24 Monaten. Weitere Informationen geben die Internetseite wege-zur.pflege.de oder das Pflegetelefon.
Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Angestellte in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduzieren, wenn sie
Die Mindestarbeitszeit liegt während dieser Familienpflegezeit bei 15 Wochenstunden.
Während der Familienpflegezeit können die Pflegenden ein zinsloses Darlehen erhalten. Die Familienpflegezeit kann mit der Pflegezeit kombiniert werden, muss aber grundsätzlich in unmittelbarem Anschluss erfolgen. Die Gesamtdauer beider Freistellungen liegt bei 24 Monaten. Weitere Informationen geben die Internetseite wege-zur.pflege.de oder das Pflegetelefon.
Was ist zu tun, wenn ein Pflegefall eintritt? Wie gehe ich mit einer Demenzerkrankung um? Wie ist die ambulante Versorgung in meiner Region organisiert? Auch zu solchen Fragestellungen rund um das Thema Pflege können die Beraterinnen und Berater des Pflegetelefons weiterhelfen und an Beratungs- und Versorgungsstrukturen vor Ort vermitteln.
Sie beantworten allgemeine Fragen zum Wohnen und Leben im Alter, zum Leistungsrecht der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und des Pflege- und Betreuungsrechts sowie zum Heimrecht und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, kurz Pflege-Charta. Hierbei nehmen sie auch eine Lotsenfunktion zu anderen Informationsangeboten wahr.
Seit 2016 bietet das Pflegetelefon auch Beratungsgespräche in belastenden und kritischen Situationen an und übermittelt bei Bedarf auch Informationen über Hilfestellungen und Entlastungsmöglichkeiten vor Ort.
Einen hohen Zuwachs bei den Anrufen erlebte das Pflegetelefon zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020. Damals mussten sich viele pflegende Angehörige mehr denn je die Frage stellten, wie sie Pflege und Beruf miteinander vereinbaren können.
Der Anteil an Krisengesprächen ist während der Pandemie von neun Prozent im Jahr 2019 auf 28 Prozent aller Anrufe im Jahr 2020 gestiegen.
Das Beratungsangebot des Pflegetelefons wird durch die Website wege-zur-pflege.de ergänzt. Neben vielen anderen nützlichen Informationen stehen hier eine Broschüre und ein mehrsprachiger Flyer über die Freistellungsmöglichkeiten sowie eine Checkliste und Musterformulare zur Ankündigung von Freistellungen beim Arbeitgeber zum Download bereit.
"Seit zehn Jahren werden pflegende Angehörige jeden Alters am Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend engagiert und kompetent zu Pflegefragen beraten. Die WIR! Stiftung Pflegender Angehöriger gratuliert dem Pflegetelefon und seinen Mitarbeitenden zu diesem Jubiläum und wünscht auch weiterhin viel Erfolg. Danke für Ihren Einsatz!"
Brigitte Bührlen, Vorsitzende der WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
"Unser Alzheimer-Telefon ist ein bundesweites Beratungsangebot für Menschen mit Demenz, für Angehörige sowie für alle, die sich beruflich oder ehrenamtlich engagieren. Speziell bei Fragen zur Familienpflegezeit verweisen wir Ratsuchende gerne an das Pflegetelefon."
Monika Kaus, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und mehr: Die Broschüre informiert und erläutert geltende gesetzliche Regelungen.
Ausgewählte Stimmen von Menschen, die einen Angehörigen pflegen und das Angebot des Pflegetelefons genutzt haben:
"Das Telefonat war sehr aufschlussreich. Ich habe endlich das Gefühl einen Durchblick zu haben. Ich danke Ihnen sehr dafür."
"Ich habe schon mit vielen Beratungsstellen gesprochen, aber noch nie wurde mir so schnell und konkret geholfen. Ich bin froh, dass die letzte Beratungsstelle mir ihre Nummer gegeben hat."
"Was Sie alles wissen. Das ist wirklich beeindruckend. Danke für Ihre Hilfe."
"Ich habe schon wiederholt beim Pflegetelefon gerade in solch kniffligen Fällen angerufen, doch Ihre Beratungsleistung ist hier schon wirklich herausragend. Bitte leiten Sie diese auch gerne mal zur Kenntnis an Ihre Führungskraft weiter, denn dieser besondere Service bedarf auch einer besonderen Würdigung."
"Das ist ja super, da habe ich in nur einem Anruf ganz, ganz viele Informationen erhalten."
"Ich kümmere mich jetzt seit einem Jahr um diese Pflegeangelegenheiten meiner Frau. Wenn mir jeder so weitergeholfen hätte wie Sie, dann wären mir viele Nachfragen und Umwege erspart geblieben."