Die Hilfsbereitschaft von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Wirtschaft war und ist hoch, um den aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland das Ankommen zu erleichtern. Die schnelle Hilfe ist dabei ebenso unerlässlich, wie das integrierende Element von Engagement und Ehrenamt. Hierbei kommen innovative soziale und häufig auch digitale Lösungen zum Einsatz.
Um das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt in Krisenzeiten zu stärken und anzuerkennen, startet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ein neues Förderprogramm. Unter dem Titel "Ehrenamt hilft gemeinsam - ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten" fördert es das vielfältige Engagement zugunsten der Geflüchteten aus der Ukraine. Anträge sind ab dem 20. Juli möglich, die Antragsfrist endet am 1. September. Die DSEE hat für das Programm zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bis Ende 2022 zur Verfügung gestellt bekommen.
Drei Handlungsfelder sichern breites Engagementspektrum
Das Förderprogramm "Ehrenamt hilft gemeinsam" ist in drei Handlungsfelder unterteilt, um eine möglichst große Bandbreite von Engagementvorhaben mit unterschiedlichem Aufbau und unterschiedlichen Herangehensweisen unterstützen zu können.
Handlungsfeld A: Engagement- und Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten
Hier fördert die DSEE Engagement- und Ehrenamtsstrukturen durch neue oder weiterentwickelte innovative, soziale oder digitale Projekte zugunsten von Geflüchteten. Außerdem sollen in diesem Handlungsfeld auch Projekte bedacht werden, die im strukturschwachen oder ländlichen Raum durchgeführt werden.
Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Projekte, die Hilfe bei Beratung, Begleitung und Betreuung von Geflüchteten vor Ort geben sowie Rat- und Beistandssuchenden erste Orientierung und konkrete Unterstützung bieten.
Im Handlungsfeld A sind auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Projekte der Organisationsentwicklung förderfähig, wie zum Beispiel Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt. Darunter fallen unter anderem die Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von Freiwilligen, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate und Kommunikationsmaßnahmen.
Handlungsfeld B: Schaffung oder Verbreitung von sozialen Innovationen
In diesem Handlungsfeld stärkt die DSEE wirksame neue oder innovative Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine und fördert deren Verbreitung. Dabei geht es darum, neue regionale Standorte in Deutschland zu schaffen, Angebote auf neue Zielgruppen auszuweiten oder diese mittels Digitalisierung weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen folgende Bereiche gefördert werden:
- Gesundheit,
- Gewinnung und Qualifizierung oder Vermittlung von Freiwilligen,
- Bildung und Spracherwerb, Weiterbildung,
- Mobilitätshilfen,
- Angebote für Kinder und Jugendliche,
- Behördenbegleitung,
- Arbeitsmarktintegration,
- Mentoring und Patenschaften sowie
- Orientierung und
- Information.
Mithilfe von gezielten innovativen Integrationsangeboten in den genannten Bereichen sollen Geflüchtete von Anfang an beim Ankommen unterstützt und eingebunden werden.
Handlungsfeld C: Unterstützung und Stärkung von Hilfsnetzwerken und Initiativen
Gefördert werden sollen neu entstandene Hilfsnetzwerke, um vor Ort Engagementstrukturen im Sinne einer Vernetzung zwischen den vielfältigen örtlichen Akteurinnen und Akteuren aufzubauen sowie positive Wechselwirkungen zu schaffen.
Die Beteiligung von mindestens zwei der folgenden Gruppen ist erforderlich:
- Zivilgesellschaft
- Kommune (Verwaltung und Politik)
- Wirtschaft
- Wissenschaft
Im Handlungsfeld C sind allein zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure antragsberechtigt. Ziel ist, Ressourcen und Wissen zu bündeln und bedarfsgerechte oder innovative Vorhaben vor Ort für Geflüchtete umzusetzen. Geflüchtete sollen wirksam und nachhaltig einbezogen werden, um die Netzwerkarbeit agil, zielgerichtet und an den Bedarfen der Zielgruppe auszurichten.
Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Wie viel Förderung kann beantragt werden?
In jedem Handlungsfeld können Vorhaben mit bis zu maximal 50.000 Euro gefördert werden. Eine Förderung von maximal 250.000 Euro kann beantragt werden, um Fördermittel an andere gemeinnützige Organisationen weiterzureichen (sogenannte "Zentralstellenverfahren").
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu maximal 95 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das bedeutet, dass Vereine und Organisation einen Eigenanteil von mindestens fünf Prozent der förderfähigen Ausgaben des beantragten Projektes als Geldleistung in das Projekt einbringen müssen.
Wie lang ist die Laufzeit bei bewilligten Projekten?
Die bewilligten Projekte in allen drei Handlungsfeldern müssen bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Zudem müssen die Mittel aus Zuwendungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis spätestens zum 15. November eines jeden Jahres abgerufen werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinnützige, vorrangig ehrenamtlich getragene Organisationen und Vereine können im Sinne der Paragrafen 51 ff. der Abgabenordnung Anträge bei der Stiftung einreichen. Nicht antragsberechtigt sind Parteien, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Wo und bis wann kann ich mich bewerben?
Die Anträge können ab 20. Juli über das digitale Antragssystem auf der Website der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 1. September.
Gibt es eine Beratung zur Antragsstellung?
Die Stiftung informiert in drei Online-Veranstaltungen über das neue Förderprogramm. Sie finden an folgenden Tagen statt:
- 25. Juli von 17:00 bis 18:30 Uhr
- 3. August von 17:00 bis 18:15 Uhr
- 10. August von 17:00 bis 18:15 Uhr
Die Anmeldung ist über die Website möglich. Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung unter der Telefonnummer 03981 4569 600. Die Förderrichtlinie kann online eingesehen werden.