Das Bundesfamilienministerium und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF, haben 2016 gemeinsam mit vielen weiteren Partnerorganisationen die Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" gestartet.
Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und anderen Partnerinnen und Partnern setzt sich das Bundesfamilienministerium für gute Unterbringungsbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ein. Zu den weiteren Partnerinnen und Partnern zählen die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frauenhauskoordinierung e.V., die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, die Stiftung deutsches Forum für Kriminalprävention, das Deutsche Institut für Menschenrechte oder auch Save the Children Deutschland e.V. und Plan International Deutschland e.V.
Mindeststandards entwickeln und etablieren
Im Rahmen der Initiative wurden 2016 erstmals bundesweit einheitliche "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" entwickelt, die nunmehr in vierter, erheblich erweiterter Auflage (Stand April 2021) vorliegen - mitsamt Annexen zu lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender und intersexuellen (LSBTI*) Geflüchteten, geflüchteten Menschen mit Behinderungen und geflüchteten Menschen mit Traumafolgestörungen. Die Mindeststandards dienen als Leitlinien für die Erstellung, Umsetzung und das Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten. Zur Umsetzung der Mindeststandards in der Praxis wurden von UNICEF gemeinsam mit den Partnerorganisationen und der Gewaltschutzkoordination praxistaugliche Tools, Handreichungen und Trainingshandbücher zur Umsetzung der Mindeststandards entwickelt und Schulungen durchgeführt. Sämtliche Schulungsunterlagen und Praxistools sowie weitere Materialien und Informationen zu den Aktivitäten der Bundesinitiative werden online veröffentlicht.
Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Bei der Entwicklung der Mindeststandards flossen die internationale Expertise von UNICEF, Plan International Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V. sowie nationales Erfahrungswissen der beteiligten Organisationen ein. 2021 wurden die Mindeststandards in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung der Partnerorganisationen der Bundesinitiative, von Vertreterinnen und Vertretern aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren und -multiplikatorinnen und -multiplikatoren aktualisiert (Stand April 2021). Die Mindeststandards erstrecken sich auf die folgenden sechs Handlungsfelder:
- unterkunftsspezifisches Schutzkonzept,
- Personal und Personalmanagement,
- interne Strukturen und externe Kooperationen,
- Prävention und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen/Risikomanagement,
- menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen (einschließlich kinderfreundlicher Räume) und
- Monitoring und Evaluierung des Schutzkonzeptes.
Abschlussbericht analysiert die geförderten Maßnahmen
Im Rahmen der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" sollen für geflüchtete Menschen gute Bedingungen für die Unterbringung geschaffen werden. Die bundesweit einheitlichen "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften", die 2016 in einer ersten Version veröffentlicht wurden, bilden das Fundament des Netzwerks.
Die InterVal GmbH wurde damit beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen vorzunehmen, die bisher vom Bundesfamilienministerium gefördert wurden, die Maßnahmen zu bewerten, ihre Wirkungen zu analysieren sowie aktuelle Bedarfe und Handlungsoptionen herauszuarbeiten. Die Ergebnissicherung soll für die weitere Ausrichtung der Aktivitäten der Bundesinitiative genutzt werden. Der Abschlussbericht "Ergebnissicherung und Wirkungsanalyse der im Rahmen der Bundesinitiative 'Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften' vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Maßnahmen im Zeitraum von 2016 bis 2021" wurde Anfang 2023 vorgelegt.
Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur
Seit 2019 fördert das Bundesfamilienministerium die Umsetzung einer "Dezentralen Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften" (DeBUG).
Das Projekt der Wohlfahrtsverbände Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz e.V. - Generalsekretariat und Paritätischer Gesamtverband verfolgt das Ziel, Mitarbeitende in Unterkünften für geflüchtete Menschen, Betreiber- und Trägerorganisationen, aber auch Landes- und kommunale Behörden bei dem Aufbau und der Umsetzung von Strukturen für Gewaltschutz zu unterstützen. Hierfür werden auf Ebene der Landeswohlfahrtsverbände Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Gewaltschutz eingesetzt. Die länderübergreifend in insgesamt sieben Regionen tätigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bieten unter anderem Informationen, Beratung und Prozessbegleitung für Mitarbeitende in Unterkünften an. Sie unterstützen dabei, Gewaltschutzkonzepte umzusetzen und organisieren bei Bedarf Qualifizierungsmaßnahmen.
Servicestelle Gewaltschutz
Die Servicestelle Gewaltschutz begleitet die Bundesinitiative und stellt durch Netzwerktreffen und Fachveranstaltungen die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesfamilienministerium und den beteiligten Partnerorganisationen sowie den für die Unterbringung und Versorgung zuständigen Landes- und kommunalen Behörden sicher. Zudem koordiniert die Servicestelle unter anderem Schulungen zur Umsetzung der Mindeststandards auf Grundlage des von UNICEF entwickelten Schulungskonzeptes und arbeitet hierfür mit Landesministerien und nachgeordneten Behörden zusammen.
Monitoring und Evaluierung
In den Jahren 2019 bis 2020 hat das Bundesfamilienministerium die Entwicklung und Erprobung eines Tools für das Monitoring von Schutzkonzepten für geflüchtete Menschen in Geflüchtetenunterkünften durch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) gefördert. In dem seit 2023 geförderten Modellprojekt "Gewaltschutzmonitoring in Geflüchtetenunterkünften: Verbreitung, Auswertung und Verstetigung" des DeZIM erfolgt mittels des im Vorgängerprojekt entwickelten online-basierten und modularen Gewaltschutzmonitors eine Auswertung der generierten Daten und die Erarbeitung eines Konzepts für die bundesweite nachhaltige Verstetigung der Datennutzung. Weiterhin soll die Zusammenarbeit mit den kooperierenden Bundesländern vertieft und die Datenerhebung in den einzelnen Unterkünften vorangebracht werden.
Besondere Schutzbedarfe in Unterkünften für Geflüchtete identifizieren
In dem seit 2023 geförderten Modellprojekt "BeSAFE - Skalierung und Vertiefung", welches durch die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) durchgeführt wird, wird ein Konzept zur Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen entwickelt und in zwei Ländern erprobt.
Vulnerable Personen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften schützen
Mit dem am 21. August 2019 in Kraft getretenen "Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" wurden Regelungen zum Schutz vulnerabler Personen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften eingeführt. Nach Paragraph 44 Absatz 2a Asylgesetz sollen die Länder "geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten". Nach Paragraph 53 Absatz 3 Asylgesetz gilt diese Verpflichtung auch bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
Regelung im Asylgesetz
Bei Paragraph 44 Absatz 2a Asylgesetz handelt es sich um eine Verpflichtung der Länder zur Gewährleistung von Schutz für Frauen und vulnerable Personen bei der Unterbringung. Von dieser Verpflichtung können die Länder nur ausnahmsweise in atypischen Situationen absehen.
Schutzbedürftige Personen im Sinne der Norm sind ausweislich der Gesetzesbegründung "insbesondere Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, lesbische, schwule, bi-, trans- oder intersexuelle Personen, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie zum Beispiel Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung oder Opfer von Gewalt aufgrund von sexueller, geschlechtsbezogener, rassistischer oder religiöser Motive".
Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine abmildern
Zur Abmilderung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstandenen Auswirkungen auf die Unterbringungsbedingungen schutzsuchender Menschen in Deutschland wurden im Rahmen der Bundesinitiative im Jahr 2022 kurzfristig neue Projekte und Maßnahmen umgesetzt. So wurden sowohl Mitarbeitende und Ehrenamtliche in ihrer Handlungskompetenz unterstützt wie auch konkrete Hilfe vor Ort für schutzsuchende Menschen bereitgestellt. Auch die Unterstützung von Betreibern- und Trägern von Unterkünften und der für die Unterbringung und Versorgung zuständigen Länder und Kommunen stand im Fokus.
Mit dem Projekt "Pilotierung von Trainings für Fachkräfte und Ehrenamtliche zur Psychologischen Ersten Hilfe für geflüchtete Kinder" setzte sich Save the Children e.V. dafür ein, dass bundesweit Fachkräfte und Ehrenamtliche in Geflüchtetenunterkünften zur Psychologischen Ersten Hilfe, der traumasensiblen Arbeit mit Kindern, Selbstfürsorge und Stressmanagement sensibilisiert und geschult werden konnten.
Ebenfalls bis Ende 2022 wurde mit dem Ziel der Stärkung der UN-Kinderrechte auf Schutz, Spiel und Teilhabe für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften zudem das Projekt "Kits for Kids: Stärkung der UN-Kinderrechte auf Schutz, Spiel und Teilhabe" von Plan International umgesetzt. Die Bereitstellung von bedarfsorientiertem Spiel- und Entwicklungsmaterial im Rahmen niedrigschwelliger Spielangebote sollte geflüchtete Kinder in Krisen- und Notsituationen schützen und unterstützen.