Jede Kommune ist anders. Um die Herausforderungen vor Ort zu meistern und passende Lösungen zu entwickeln, brauchen die Mehrgenerationenhäuser Handlungsspielraum. Deshalb entscheiden die Häuser selbst, welche Schwerpunkte sie in ihrer Arbeit setzen möchten. Zu den möglichen Handlungsfeldern zählen zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Pflege, die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, Demokratieförderung, digitale Bildung, ökologische Nachhaltigkeit und weitere Bereiche.
Vier Querschnittsaufgaben
Unabhängig davon, welche Angebote die Mehrgenerationenhäuser entwickeln, verbinden vier Querschnittsaufgaben die Arbeit der rund 530 Häuser:
- generationenübergreifende Arbeit
- Teilhabe
- freiwilliges Engagement
- Sozialraumorientierung
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, gleichwertige Lebensverhältnisse bundesweit in allen Regionen zu wahren und zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Deutschland unter anderem auf ein neues gesamtdeutsches Fördersystem. Es umfasst mehr als 20 Programme, um strukturschwache Regionen durch Stärkung der Wirtschaftskraft, Forschung und Innovation, Digitalisierung, ländlichen Entwicklung, aber auch der Infrastruktur und sozialen Daseinsvorsorge zu fördern. Das Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander" ist eines dieser Programme. Es hat das Ziel, mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten bekommen. Dies gilt nicht nur für strukturschwache, sondern auch für strukturstarke Regionen, die vor der Herausforderung stehen, ihre Zugkraft zu erhalten. Die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser soll das Wohn- und Lebensumfeld attraktiver machen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Generationen und Kulturen befördern und damit ein Standortfaktor sein, der die Fachkräftegewinnung und -erhaltung in den Regionen stärkt.
Freiwilliger Sonderschwerpunkt: Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es den freiwilligen Sonderschwerpunkt "Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen". Die Mehrgenerationenhäuser können mit zusätzlichen Fördermitteln konkrete Lernangebote zur Stärkung dieser Grundkompetenzen, aber auch Kampagnen zur Sensibilisierung der lokalen Öffentlichkeit oder das Entwickeln geeigneter Lernmaterialien zum Thema anstoßen und umsetzen.
Die Fördermittel stellt das Bundesbildungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium bereit. Der Sonderschwerpunkt ist Teil der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung.
Wie bisher können die Mehrgenerationenhäuser für Angebote in diesem Bereich einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss in Höhe von mindestens 5.000 Euro und höchstens 15.000 Euro beantragen. Im Jahr 2021 nahmen 170 Mehrgenerationenhäuser am Sonderschwerpunkt teil.