Viele Menschen, die in Ost- und Westdeutschland in Heimen aufgewachsen sind, erfuhren schweres Leid und Unrecht. Traumatisierende Lebens- und Erziehungsverhältnisse prägten häufig den Heimaufenthalt. Um den Betroffenen zu helfen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" eingerichtet.
Die beiden Fonds Heimerziehung existierten als ergänzende Hilfesysteme für ehemalige Heimkinder von 2012 bis 2018. In dieser Zeit haben mehr als 40.000 Betroffene die angebotene Unterstützung in Anspruch genommen. Insgesamt wurden Hilfen im Wert von 485 Millionen Euro geleistet.
Die Fonds halfen ehemaligen Heimkindern bei der Aufarbeitung ihrer Heimvergangenheit und bei der Abmilderung von Folgeschäden. Die Initiatoren der Fonds haben damit die gemeinsame Verantwortung übernommen für schwerwiegende Versäumnisse und Fehler in der Vergangenheit, unter denen Kinder und Jugendliche gelitten haben.
Abschlussbericht zeigt positive Effekte der Fonds
Zum Laufzeit-Ende der Fonds ist ein Abschlussbericht verfasst worden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Ziele der Fonds im Wesentlichen erreicht wurden. Sie lauten:
- Folgeschäden abmildern
- für Genugtuung und Befriedung sorgen
- Rechtsfrieden herstellen
In einer Befragung für die Evaluation der Fonds gaben mehr als 80 Prozent der Betroffenen an, zufrieden gewesen zu sein mit deren Angeboten und Leistungen. Der Abschlussbericht liefert darüber hinaus wichtige Hinweise für die Gegenwart und Zukunft, unter anderem für die Gestaltung der heutigen und künftigen Heimerziehung. Der Bericht betont in den Schlussfolgerungen die Bedeutung einer effizienten Kontrolle der Heime sowie die Bedeutung von wirkungsvollen Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Damit greifen die Schlussfolgerungen Anliegen des Bundesfamilienministeriums auf, die auch bei der geplanten Reform der Kinder und Jugendhilfe verfolgt werden.
Die Lenkungsausschüsse der Fonds Heimerziehung
Am Abschlussbericht waren Mitglieder der Lenkungsausschüsse der Fonds Heimerziehung beteiligt. Die Lenkungsausschüsse bestanden aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Fonds West) und das Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Ostbeauftragten beziehungsweise der Ostbeauftragten der Bundesregierung (Fonds DDR).
Stellungnahme zum Abschlussbericht
Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 14. August 2019 die von der Bundesfamilienministerin vorgelegte Stellungnahme zu dem Abschlussbericht der Lenkungsausschüsse der Fonds Heimerziehung beschlossen und den Abschlussbericht selbst zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme gliedert sich in einen allgemeinen und einen spezifischen Teil. Der allgemeine Teil ordnet die Fonds in den Prozess der politisch-parlamentarischen Aufarbeitung der Heimerziehung ein, der seit 2006 läuft. Er hebt außerdem hervor, dass die Fonds ihre Ziele bei der großen Mehrheit der Betroffenen erreicht haben.
Der spezielle Teil der Stellungnahme widmet sich den Bewertungen und Empfehlungen im Abschlussbericht. Er greift dabei sechs Aspekte auf:
1. Die Bedeutung einer zielgruppenorientierten Beratung für frühere Heimkinder
2. die Bedeutung, Aktenzugänge und Möglichkeiten der juristischen Aufarbeitung zu erhalten
3. Schlussfolgerungen für die heutige und künftige Heimerziehung
4. Öffentlichkeitsarbeit, damit die Erinnerung an die Geschichte der Heimerziehung wachgehalten wird
5. Schlussfolgerungen für vergleichbare Hilfesysteme, unter anderem mit Blick auf die angestrebte Verstetigung des Fonds Sexueller Missbrauch
6. Zusammenarbeit mit den Betroffenen
Weiterhin vorhandene Beratungsangebote
Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, ist seit dem 31.Dezember 2018 zwar beendet. In vielen Bundesländern können sich ehemalige Heimkinder aber weiterhin beraten lassen.