Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Aktionstag soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Herausforderungen von Menschen mit Behinderung schärfen und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern. Auch das Bundesfamilienministerium sieht sich dem Ziel verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft mitzugestalten und setzt die UN-Behindertenrechtskonvention in allen Politikfeldern um.
Familien mit Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige brauchen im Alltag besondere Unterstützung und Auszeiten, um wieder Kraft zu tanken, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Neues zu erleben. Dazu brauchen sie Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen entsprechen. Das Bundesfamilienministerium fördert daher seit über fünfzig Jahren den Bau und die Einrichtung gemeinnütziger Familienferienstätten.
Spezielle Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen
Viele der Einrichtungen haben spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und ihre Familien. Informationen dazu sind in der neuen Broschüre "Familienerholung für Menschen mit Handicap, Pflegebedürftige und Angehörige mit Pflegeverantwortung" zu finden. Zu den unterschiedlichen Angeboten berät die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung in Köln.
Einen generellen Überblick über die Familienferienstätten gibt der aktuelle Katalog "Urlaub mit der Familie".
Ein weiteres wichtiges Angebot für Eltern von Kindern mit Behinderungen, aber auch für pflegende Angehörige, sind Kurmaßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerks. Einige Kurkliniken bieten spezielle Angebote für Mütter und Väter mit Kindern mit Behinderungen an, andere speziell für Mütter und wiederum andere Schwerpunktmaßnahmen für pflegender Angehörige. Um die passende Einrichtung zu finden empfiehlt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf der Website des Müttergenesungswerks ist dazu eine Beratungsstellensuche möglich.