Die Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes und die ersten Lebensmonate sind eine besondere Zeit im Leben einer Familie. Während der Schwangerschaft und Stillzeit brauchen Arbeitnehmerinnen besonderen Schutz. Der Mutterschutz sorgt dafür, dass Mütter und ihre Kinder vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz und vor unberechtigten Kündigungen geschützt sind. Außerdem sichern sie das Einkommen in der Zeit, in der eine Beschäftigung verboten ist.
Änderungen im Mutterschutzrecht
Zum 1. Januar 2018 sind umfängliche Änderungen im Mutterschutz in Kraft getreten. Das Mutterschutzgesetz gilt jetzt auch für Schülerinnen und Studentinnen, Entwicklungshelferinnen, Frauen im Bundesfreiwilligendienst oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Außerdem sind privat krankenversicherte selbstständige Frauen während der Schutzfristen finanziell besser abgesichert.
Nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung können Mütter bei entsprechendem Antrag die Schutzfrist nun von acht auf zwölf Wochen verlängern. Der Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche wurde eingeführt.
Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wurden branchenunabhängig gefasst. Auch die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit wurden um eine besondere Regelung zur höchst zulässigen Mehrarbeit in Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen ergänzt. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wurde ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr arbeiten zu wollen.
Leitfaden jetzt bestellen
Der Leitfaden zum Mutterschutz informiert über wichtige Regelungen. Beispielsweise zu Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen. Der überarbeitete Leitfaden zum Mutterschutz ist jetzt bestellbar.
Informationen für Arbeitgeber
Auch für Arbeitgeber bietet das Bundesfamilienministerium einige Informationsmaterialien: den Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz sowie einen kurzen Film zu einigen Rechten und Pflichten rund um den Mutterschutz.
Ausschuss für Mutterschutz
Damit die gesetzlichen Neuregelungen im Mutterschutzrecht in der Praxis gut umgesetzt werden, sind im Juli die Mitglieder des Ausschuss für Mutterschutz berufen worden. Der Ausschuss erarbeitet praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung des Mutterschutzes. Dabei geht es unter anderem darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz schwangerer und stillender Frauen und ihrer Kinder zu entwickeln. Die Regeln und Erkenntnisse erleichtern es insbesondere den Arbeitgebern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.