Der Schutz von Frauen vor Gewalt, die Intervention und die Prävention von Gewalt sind Aufgaben, die alle staatlichen Ebenen und viele Nichtregierungsorganisationen betreffen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" bietet seit dem Frühjahr 2000 den Rahmen zur Zusammenarbeit in diesem Bereich. Vertreten sind die jeweils zuständigen Bundesministerien, die Fachministerkonferenzen der Bundesländer, die Kommunen sowie Nichtregierungsorganisationen im Bereich Gewalt gegen Frauen und weitere Fachverbände. Die Federführung für die Arbeitsgruppe liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Aufgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" sind vor allem:
- ein kontinuierlicher Informationsaustausch über die vielfältigen Aktivitäten in den Bundesländern und Kommunen sowie in den nationalen und internationalen Gremien,
- eine Analyse der konkreten Probleme bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen,
- die Erarbeitung von Empfehlungen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt.
In der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wird deutlich, dass die Einbeziehung der Länder und Kommunen sowie die Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und nicht-staatlichen Hilfsangeboten wichtige Ziele sind.
Schwerpunktthemen und Empfehlungen
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe behandelt jeweils besondere Schwerpunktthemen, zu denen auch Expertinnen und Experten sowie weitere Ministerien hinzugezogen werden können. Regelmäßig werden zu bestimmten Themen Empfehlungen erarbeitet, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht werden.
Das Bund-Länder-Gremium hat bislang unter anderen folgende Arbeitsergebnisse erzielt:
- Empfehlungen zu den Schnittstellen von Gewaltschutzgesetz und Kindschaftsrecht und Initiierung eines Beschlusses der Jugendministerkonferenz zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe;
- Empfehlungen für Standards zum begleiteten Umgang;
- Standards für die Aus- und Fortbildung zum Thema häusliche Gewalt, insbesondere zum Gewaltschutzgesetz für verschiedene betroffene Berufsgruppen;
- Empfehlungen für notwendige Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes;
- Musteranträge zum Gewaltschutzgesetz;
- Musterbeschreibungen für die Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind;
- Empfehlungen zur Prävention von häuslicher Gewalt im schulischen Bereich;
- Arbeitshilfe zum neu gestalteten Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt.