Von der Ehe für alle über die Aufnahme des dritten Geschlechts in das Personenstandsrecht bis zum Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche gesetzliche Änderungen, um lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) besser zu schützen.
Zentrale Beispiele hierfür sind:
- Der Aktionsplan der Bundesregierung "Queer leben": Im November 2022 hat das Bundeskabinett den Aktionsplan "Queer leben" für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt beschlossen. Dessen Umsetzung sieht die Ablösung des 1980 in Kraft getretenen Transsexuellengesetzes vor. An dessen Stelle soll das Selbstbestimmungsgesetz treten, welches die Änderung von Vornamen und des Geschlechtseintrags für Trans-, Inter- und non binäre Menschen erleichtern und entpathologisieren soll. Außerdem sollen etwa das Abstammungs- und Familienrecht reformiert, die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* ausgebaut und der Gewaltschutz sowie die Gesundheitsversorgung verbessert werden.
- Das Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (Juli 2021): Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten, die aufgrund ihrer Homosexualität oder geschlechtlichen Identität dienstrechtlich in nicht unerheblicher Weise benachteiligt wurden und beispielsweise aus dem Dienst entlassen, aus der Führungsverantwortung im Truppendienst entfernt oder nicht befördert wurden, können durch das 2021 verabschiedete Gesetz ihre Rehabilitierung beantragen. Außerdem sind sie jetzt berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten.
- Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Mai 2021): Das Gesetz setzt zwangsweise durchgeführten Operationen an Kindern ein Ende, die zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale an das männliche oder weibliche Geschlecht dienen sollen. Das Bundesgleichstellungsministerium war an dem Gesetz beratend beteiligt.
- Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (Juni 2020): Es schützt in erster Linie Kinder und Jugendliche vor Behandlungen, die darauf ausgerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (Konversionsbehandlung). Damit verknüpft ist ein Telefon- und Online-Beratungsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das sich an alle Betroffenen sowie ihre Angehörigen richtet und darüber hinaus an alle, die sich aus beruflichen oder privaten Gründen mit sexueller Orientierung und selbstempfundener geschlechtlicher Identität befassen oder dazu beraten.
- Die Aufnahme des dritten Geschlechts in das Personenstandsrecht (Dezember 2018): Seit Ende 2018 kann gemäß Personenstandsgesetz bei intergeschlechtlichen Menschen der Personenstand offen bleiben oder durch eine Erklärung vor dem Standesamt entsprechend der Geschlechtsidentität der Person in männlich, weiblich oder divers geändert werden. Diese gesetzliche Regelung wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017 geschaffen.
- Das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (Juli 2017).
- Die Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017.
- In der 18. Legislaturperiode von 2013 bis 2017 nahm die Interministerielle Arbeitsgruppe Trans- und Intersexualität (IMAG) geschlechtliche Vielfalt auf bundespolitischer Ebene in den Fokus. Im Zuge dessen wurden umfassende interdisziplinäre Forschungsprojekte angestoßen - mit dem Ziel, einen aktuellen Wissensstand aufzubauen. Die Ergebnisse der IMAG wurden in einer umfangreichen Schriftenreihe dokumentiert.