Internationales und Europa Internationale Gleichstellungspolitik

Die Bundesregierung setzt sich auch international für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Gleichzeitig beeinflussen Beschlüsse auf europäischer oder internationaler Ebene die Gleichstellungspolitik in Deutschland. Die wichtigsten Partner in der internationalen Zusammenarbeit sind die Vereinten Nationen (VN), der Europarat und die Europäische Union.

Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Bereits 1985 ratifizierte die Bundesrepublik das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, kurz CEDAW oder Frauenrechtskonvention). CEDAW ist das umfassendste internationale Menschenrechtsinstrument für die Rechte der Frau, das die Diskriminierung in allen Lebensbereichen verbietet und die Staaten zu einer Vielzahl von Maßnahmen verpflichtet, um die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen herzustellen. Über den Umsetzungsstand der Konvention wird dem Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen regelmäßig berichtet. Weitere Informationen zum CEDAW-Staatenberichtsverfahren, Links und Dokumente finden sich hier

Aktionsplattform von Peking

Die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking war ein wesentlicher Meilenstein in der internationalen Gleichstellungspolitik. 189 Staaten haben mit der sogenannten Pekinger Erklärung ein umfassendes Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern einstimmig angenommen: die "Pekinger Erklärung und Aktionsplattform von Peking". Letztere benennt in zwölf Bereichen konkrete Maßnahmen und Aufgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter - mit verpflichtender Geltung in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

Die Umsetzung der Plattform wird auf den jährlichen Sitzungen der VN-Frauenrechtskommission (FRK), aber auch durch Umsetzungsberichte im Fünfjahreszyklus - zuletzt 2019/2020 - überprüft und ihre Gültigkeit uneingeschränkt bestätigt. Da Gleichstellung trotz vieler Fortschritte in den letzten Jahrzehnten auch zum 25-jährigen Jubiläum der vierten Weltfrauenkonferenz 2020 in keinem Land der Welt vollständig erreicht war, initiierten die Vereinten Nationen zusammen mit Frankreich, Mexiko und vielen weiteren Mitgliedsstaaten - darunter auch Deutschland - und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Jubiläumsjahr einen internationalen "Generation Equality"-Prozess. Ziel ist es, in internationalen Bündnissen anhand von sechs thematischen Handlungsschwerpunkten konkrete Fortschritte miteinander zu vereinbaren und die Umsetzung bis 2030 voranzutreiben.

Generation Equality Forum

Im Jahr 2020 - mehr als 25 Jahre nach der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen - initiierte UN Women gemeinsam mit Mexiko und Frankreich den Prozess für das Generation Equality Forum. Hierfür wurden sechs globale Partnerschaften aufgebaut - sogenannte Aktionsbündnisse (Action Coalitions).

Deutschland hat eine Führungsfunktion im Aktionsbündnis "Wirtschaftliche Gerechtigkeit und Rechte" übernommen. Das Leitungsgremium des Aktionsbündnisses umfasst zudem Mexiko, Südafrika, Spanien, Schweden, die OECD, UNCDF, die Gates Foundation, PayPal, zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Care International und den Internationalen Gewerkschaftsbund sowie zwei Jugendorganisationen. Deutschland setzt sich dabei für eine gerechtere Aufteilung der Sorgearbeit, die Förderung von Unternehmerinnen und Mädchenbildung ein und ist in diesem Zusammenhang auch Mitglied der Globalen Allianz für Sorgearbeit (Global Alliance for Care) geworden.

Darüber hinaus trägt Deutschland zum Gelingen der Aktionsbündnisse "Prävention von geschlechtsbasierter Gewalt" und "Körperliche Selbstbestimmung und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte" bei.

Ein in diesem Rahmen gemeinsam entwickelter, internationaler Aktionsplan für Gleichstellung (Global Accelaration Plan for Gender Equality) steht dafür, in den nächsten fünf Jahren die weltweiten Fortschritte zur Gleichstellung maßgeblich zu beschleunigen.

Gleichstellung in der Europäischen Union

Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört zu einem der grundlegenden Ziele der Europäischen Union (EU) und ist im Vertrag über die Europäische Union, im Vertrag über die Arbeitsweise der EU sowie in der Charta der Grundrechte verankert.

Die EU hat die Gleichstellungspolitik in den Mitgliedstaaten in den letzten Jahrzehnten nachhaltig geprägt und mit vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen. Von Bedeutung sind vor allem verschiedene Richtlinien, beispielsweise zum gleichen Entgelt von Frauen und Männern, dem gleichen Zugang zu Beschäftigung, Berufsbildung und beruflichem Aufstieg, zu gleichen Arbeitsbedingungen, der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, zum Mutterschutz sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Europarat

Kernaufgabe des Europarates ist die Wahrung der Menschenrechte auf dem europäischen Kontinent. Der Europarat hat 47 Mitgliedstaaten, darunter alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten des Europarates haben die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet. Auf dieser Grundlage hat der Europarat viele Initiativen zur Förderung der Gleichstellung ergriffen. Wichtige Konventionen des Europarates zum Schutz von Frauen sind die Konvention "Zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt" und die Konvention "Zur Bekämpfung des Menschenhandels". Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten mit zahlreichen Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet.

Internationales Übereinkommen zum Mutterschutz

Deutschland hat im September 2021 das Übereinkommen Nummer 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Mutterschutz ratifiziert. Die Bundesrepublik verpflichtet sich damit, die im Übereinkommen festgelegten internationalen Mutterschutz-Standards einzuhalten, die in Deutschland in Form des Mutterschutzgesetzes bereits seit langem gelten.

Die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für schwangere und stillende Frauen, indem sie dem hohen Stellenwert des Mutterschutzes Nachdruck verleiht. Sie ermöglicht es Deutschland, besser am internationalen Diskurs zum Mutterschutz teilzuhaben und so den Mutterschutz in Deutschland und auch in anderen Ländern voranzutreiben.