Der Alltag von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) ist noch immer nicht frei von Vorurteilen, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesgleichstellungsministerium für alle Fragen im Bereich LSBTIQ* zuständig. Ziel ist es, die Akzeptanz von LSBTIQ*-Personen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und darauf hinzuwirken, dass die Diskriminierung von Personen der LSBTIQ*-Community abgebaut wird.
In diesem Zusammenhang fördert das Bundesgleichstellungsministerium zahlreiche themenspezifische Forschungsarbeiten und andere Projekte - zum Beispiel zum Ausbau von Beratungsstrukturen für LSBTIQ*-Personen - um praxisrelevantes Wissen zu generieren. Außerdem wirkt es an gesetzlichen Regelungen mit, die den Schutz von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt gewährleisten.
Aktuelle politische Vorhaben
In der 20. Legislaturperiode von 2021 bis 2025 stehen folgende Vorhaben auf der Agenda des Bundesgleichstellungsministeriums:
- Transsexuellengesetz abschaffen: Das Transsexuellengesetz (TSG) ist bereits seit vielen Jahren in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, das TSG durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot sowie die Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Das Bundesgleichstellungsministerium machte sich bereits in den vergangenen Legislaturperioden für eine Reform stark, die das Selbstbestimmungsrecht anerkennt.
- Der Nationale Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit: Das Bundeskabinett hat am 18. November 2022 den Nationalen Aktionsplan "Queer leben" beschlossen, um die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken. Damit erfüllt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages. Der Nationale Aktionsplan umfasst Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Die konkrete Ausgestaltung, Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen in einem ressortübergreifenden Arbeitsprozess, der am 29. November 2022 mit einer Auftaktressortbesprechung der beteiligten Bundesministerien gestartet ist. Hierzu werden Verbände und die Bundesländer einbezogen. Dieser Arbeitsprozess wird vom Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, koordiniert. Unterstützt wird er dabei von der "Bundesservicestelle Queeres Leben", die im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet wurde.
- "Sexuelle Identität" in den Schutzbereich von Artikel 3 des Grundgesetzes aufnehmen: Noch immer sind LSBTIQ*-Personen in ihrem Leben vielfältigen Formen von Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Mit der angestrebten Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal "sexuelle Identität" soll der Gleichheitsgrundsatz und ein daraus abzuleitendes Diskriminierungsverbot zugunsten von LSBTIQ*-Personen ausgeweitet werden. Die Verankerung der Gleichwertigkeit aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten ist eine zentrale Voraussetzung für ein gesellschaftliches Zusammenleben ohne Hass, Ausgrenzung und Gewalt.
- Abstammungsrecht reformieren: Kinder wachsen heute in vielfältigen Familienmodellen und mit unterschiedlichen Bezugspersonen auf - sei es in gemischtgeschlechtlichen Familien oder in sogenannten Regenbogen- oder Patchworkfamilien. Mit einer Reform des Abstammungsrechtes soll eine lesbische Ehepartnerin perspektivisch dem leiblichen Vater rechtlich gleichgestellt werden, statt wie bisher adoptieren zu müssen.