Im Auftrag des Bundesjugendministeriums vergibt die Otto Benecke Stiftung e.V. Zuwendungen nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) an junge Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
Ziel der Förderung: jungen Zugewanderten bis 30 Jahren, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten, eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen - insbesondere durch die Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. Über die Richtlinien werden vor allem studienvorbereitende Deutschsprachkurse gefördert, die mit einem Zertifikat abschließen. Die Deutschsprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf.
Erweiterung der Zielgruppe seit April 2022
Seit April 2022 können auch Personen mit einem Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes in die Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschule aufgenommen werden. Damit ist ab sofort auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die ein Studium in Deutschland anstreben, eine Sprachförderung über den Garantiefonds möglich. Auch die weiteren Leistungen des Programms können sie seitdem in Anspruch nehmen.
Bildungsberatung mit Ausbildungsplan
Die Förderung erfolgt durch eine passgenaue Bildungsberatung und durch ein Stipendium. Die Beratung führt die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) durch, die an 22 festen und über einhundert mobilen Standorten tätig ist. Die Bildungsberatungsstellen prüfen die Voraussetzungen für eine Förderung einschließlich der Eignung für den angestrebten Ausbildungsweg. Anschließend erstellen die Beraterinnen und Berater mit den Ratsuchenden einen Ausbildungsplan und unterstützen sie bei dessen Umsetzung.
Stipendien werden für folgende Maßnahmen geleistet:
- Deutschintensivsprachkurse mit dem Abschlussziel C1 GER; bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern die Testabschlüsse: Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) beziehungsweise die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
- Englischintensivkurse für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ohne Englischvorkenntnisse (Abschlussziel B1/B2 GER)
- fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium
- Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife
- Studienkollegs
Die Stipendien beinhalten:
- Unterrichtskosten (soweit diese nicht durch die Länder geleistet werden)
- Kosten des Lebensunterhalts/Unterkunftskosten
- Notwendige Kosten für Nachhilfeunterricht (bei Studienkollegs und Sonderlehrgängen)
- Notwendige Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
- Notwendige Prüfungsgebühren
- Notwendige Kosten der Eingliederung (beispielsweise Übersetzungen und Anerkennung von Vorbildungsnachweisen)
Leistungen nach den RL-GF-H sind nachrangig zu Leistungen aufgrund von Rechtsvorschriften. Leistungen wie zum Beispiel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.
Die Förderungsdauer beträgt bis zu (maximal) 30 Monate.