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Schutz vor sexualisierter Gewalt
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Hintergrundinformation
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein interdisziplinäres Gremium. Es setzt sich dafür ein, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen nachhaltig zu bekämpfen.
Tätig ist der Nationale Rat in fünf Arbeitsgruppen, in denen er konkrete Umsetzungsschritte entwickelt, die zu einer spürbaren Verbesserung des Kinderschutzes beitragen.
Die fünf Arbeitsgruppen des Nationalen Rates:
Schutzkonzepte stellen ein Qualitätsmerkmal von Einrichtungen und Organisationen dar und tragen zur weiteren gesellschaftlichen Enttabuisierung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei. Die Mitglieder des Nationalen Rates wirken entschieden darauf hin, die zentralen Gelingensbedingungen für Schutzkonzepte zu verbessern und eine hohe Qualität in ihrer alltäglichen Umsetzung zu ermöglichen.
Ein funktionierendes Hilfesystem ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Betroffene schnell, adäquat und niedrigschwellig Unterstützung erhalten. Schwerpunkte der ersten Arbeitsphase des Nationalen Rates waren die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schutz- und Hilfeplanung, gewaltspezifische Hilfeangebote im Gesundheits- und im Jugendhilfebereich sowie die Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts.
Der Nationale Rat hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für betroffenensensible und kindgerechte Verfahren weiter zu verbessern: So soll die Qualität der Anhörung und der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen befördert werden. Zudem werden Maßnahmen für eine gezielte Qualifizierung der am Verfahren beteiligten Fachkräfte auf den Weg gebracht. Der Zugang zum Recht soll für Kinder und Jugendliche erleichtert und die übergeordnete interdisziplinäre Zusammenarbeit für strafrechtliche und familiengerichtliche Verfahren gestärkt und institutionalisiert werden.
Sexuelle Gewalt und Ausbeutung findet vielfach auch organisiert und mittels digitaler Medien statt. Die Mitglieder des Nationalen Rates setzen sich dafür ein, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu befördern, spezifische Hilfen wie bedarfsgerechte Unterbringungsangebote zu verbessern und die koordinierte und kooperative Zusammenarbeit der Fachkräfte zu stärken. Kinder und Jugendliche sollen im digitalen Raum besser vor sexueller Ausbeutung geschützt werden. Zum Gewaltkontext organisierte und rituelle Gewalt werden Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vorangebracht.
Eine verbesserte Datengrundlage zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist unerlässlich, um evidenzbasierte und nachhaltige politische Entscheidungen zu treffen. Der Nationale Rat erarbeitet gemeinsame Leitlinien für eine Strategie zur Erhebung von Häufigkeitsdaten zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Außerdem spricht er sich für ein bundeszentrales Kompetenzzentrum aus.
Starke Schutzstrukturen schaffen
Im Dezember 2018 beschloss die Bundesregierung ein Konzept, um Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend dauerhaft zu stärken. Damit wurde das Amt des UBSKM dauerhaft eingerichtet, der Betroffenenrat verstetigt und die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission verlängert.
Im Dezember 2019 wurde der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundesfamilienministerin und des UBSKM ins Leben gerufen.