Schutz vor sexualisierter Gewalt Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis sowie aus Mitgliedern des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Er arbeitet auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene daran, dass durch Prävention, Intervention und Hilfen die Fallzahlen in dem Bereich deutlich sinken und verstärkt zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geforscht wird.

Tätig ist der Nationale Rat in fünf Arbeitsgruppen, in denen er konkrete Umsetzungsschritte entwickelt, die zu einer spürbaren Verbesserung des Kinderschutzes beitragen.

Die fünf Arbeitsgruppen des Nationalen Rates:

Starke Schutzstrukturen schaffen

Im Dezember 2018 beschloss die Bundesregierung ein Konzept, um Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend dauerhaft zu stärken. Damit wurde das Amt des UBSKM dauerhaft eingerichtet, der Betroffenenrat verstetigt und die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission verlängert.

Im Dezember 2019 wurde der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundesfamilienministerin und des UBSKM ins Leben gerufen.