Webanalyse / Datenerfassung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte seine Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
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Weitere Informationen:
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Mit der mobilen Kinderrechte-Ausstellung können sich Kinder und Jugendliche und alle Interessierten über Kinderrechte informieren und sich mit ihnen auseinandersetzen.
Die mobile Kinderrechte-Ausstellung: Worum handelt es sich genau?
Die mobile Kinderrechte-Ausstellung besteht aus zehn verschiedenen Modulen, die jeweils ein Kinderrecht näher erklären. Mit interaktiven Elementen können sich Kinder und Jugendliche ebenso wie Eltern, pädagogische Fachkräfte und alle Interessierten über die wichtigsten Kinderrechte informieren und sich mit ihnen auseinandersetzen.
Wie ist die Ausstellung aufgebaut? Welche Module gibt es?
Die zehn Module werden als Stecksystem zusammengebaut und sind grundsätzlich frei aufstellbar. Je nach vorhandener Stellfläche können nur einzelne, thematisch zusammengehörige Module, oder alle zehn Module ausgeliehen werden.
Die Module sollen als Mitmacherlebnis dazu einladen, die Kinderrechte kennenzulernen und zu verinnerlichen. Dabei ist jedes Modul ähnlich aufgebaut. Sie bestehen aus verschiedenen Aktionen beziehungsweise Interaktionen, Texttafeln und Zusatzinformationen zur Veranschaulichung des jeweiligen Kinderrechts, zum Beispiel durch Bilder, Zitate oder Geschichten. Zudem führen Tonieboxen zur auditiven Unterstützung durch die einzelnen Module. Die kindgerechten Erklärungen zu den Kinderrechten werden von verschiedenen Charakteren vermittelt und dienen so zur Orientierung am jeweiligen Modul.
Thematisch umfassen die einzelnen Module folgende Kinderrechte: Schutz vor Gewalt, Recht auf Information und Beteiligung, Recht auf Bildung, Recht auf Privatsphäre, Recht auf Gleichheit, Recht auf Freizeit und Spiel, Recht auf Erholung, Recht auf Gesundheit, Recht auf besondere Fürsorge bei Behinderung sowie das Recht auf Fürsorge der Eltern.
Was macht die Ausstellung besonders?
Diese Reportage gibt einen Einblick in die Kinderrechte-Ausstellung: Kinder, Jugendliche und Bundesjugendministerin Lisa Paus erzählen, warum sie wichtig ist.
Wer kann die Ausstellung ausleihen?
Die Ausstellung kann unter anderem von Schulen, Kitas, Gemeinden oder Vereinen ausgeliehen werden, um zum Beispiel bei öffentlichen Festen, im Rathaus oder im Rahmen von Projektwochen in Schulen, Jugendeinrichtungen oder Kitas präsentiert zu werden. Aktuell befindet sich die Ausstellung in Cottbus.
Das Ausleihen der Kinderrechte-Ausstellung ist kostenlos. Der Transport und Aufbau erfolgt durch ein vom Bundesfamilienministerium ausgewähltes Unternehmen. Die Kosten hierfür sind von den Ausleihenden zu tragen, können aber vom Bundesfamilienministerium vorbehaltlich der Haushaltslage bezuschusst werden.