Kinderrechte Die Kinderrechte-Ausstellung

Eure Kinderrechte - Macht mit!

Die mobile Kinderrechte-Ausstellung: Worum handelt es sich genau?

Die mobile Kinderrechte-Ausstellung besteht aus zehn verschiedenen Modulen, die jeweils ein Kinderrecht näher erklären. Mit interaktiven Elementen können sich Kinder und Jugendliche ebenso wie Eltern, pädagogische Fachkräfte und alle Interessierten über die wichtigsten Kinderrechte informieren und sich mit ihnen auseinandersetzen.
 

Lisa Paus posiert für ein Foto mit jungen Besucherinnen und Besuchern der Kinderrechte-Ausstellung
Lisa Paus bei der Eröffnung der Kinderrechte-Ausstellung mit Besucherinnen und Besuchern© Sebastian Rau/photothek.de

Wie ist die Ausstellung aufgebaut? Welche Module gibt es?

Die zehn Module werden als Stecksystem zusammengebaut und sind grundsätzlich frei aufstellbar. Je nach vorhandener Stellfläche können nur einzelne, thematisch zusammengehörige Module, oder alle zehn Module ausgeliehen werden.

Die Module sollen als Mitmacherlebnis dazu einladen, die Kinderrechte kennenzulernen und zu verinnerlichen. Dabei ist jedes Modul ähnlich aufgebaut. Sie bestehen aus verschiedenen Aktionen beziehungsweise Interaktionen, Texttafeln und Zusatzinformationen zur Veranschaulichung des jeweiligen Kinderrechts, zum Beispiel durch Bilder, Zitate oder Geschichten. Zudem führen Tonieboxen zur auditiven Unterstützung durch die einzelnen Module. Die kindgerechten Erklärungen zu den Kinderrechten werden von verschiedenen Charakteren vermittelt und dienen so zur Orientierung am jeweiligen Modul.
 

Blick von oben auf die Ausstellung, zu sehen sind einzelne Aussteller mit verschiedenen Aufschriften zu den Kinderrechten
Die mobile Ausstellung ist als Stecksystem aufgebaut und lässt sich daher individuell aufstellen© Sebastian Rau/photothek.de

Thematisch umfassen die einzelnen Module folgende Kinderrechte: Schutz vor Gewalt, Recht auf Information und Beteiligung, Recht auf Bildung, Recht auf Privatsphäre, Recht auf Gleichheit, Recht auf Freizeit und Spiel, Recht auf Erholung, Recht auf Gesundheit, Recht auf besondere Fürsorge bei Behinderung sowie das Recht auf Fürsorge der Eltern.

Wer kann die Ausstellung ausleihen?

Die Ausstellung kann unter anderem von Schulen, Kitas, Gemeinden oder Vereinen ausgeliehen werden, um zum Beispiel bei öffentlichen Festen, im Rathaus oder im Rahmen von Projektwochen in Schulen, Jugendeinrichtungen oder Kitas präsentiert zu werden.

Ein Modul der Ausstellung, auf dem ein Mädchen mit einer Sprechblase auf rotem Hintergrund gezeichnet ist
Die einzelnen Module laden als Mitmach-Erlebnis dazu ein, die Kinderrechte kennenzulernen© Sebastian Rau/photothek.de

Welche Ausleihbedingungen gibt es?

Das Ausleihen der Kinderrechte-Ausstellung ist kostenlos. Der Transport und Aufbau erfolgt durch ein vom Bundesfamilienministerium ausgewähltes Unternehmen. Die Kosten hierfür sind von den Ausleihenden zu tragen, können aber vom Bundesfamilienministerium vorbehaltlich der Haushaltslage bezuschusst werden. 

Ihre Anfrage können Sie stellen an: kinderrechteausstellung@bmfsfj.bund.de