"Demokratie leben!" ist seit 2015 als lernendes Bundesprogramm konzipiert. Es reagiert auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Über bereits zwei Förderperioden hinweg hat sich "Demokratie leben!" zum inhaltlich umfassendsten Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention entwickelt.
Für die 3. Förderperiode (2025 bis 2032) hat das Bundesfamilienministerium das Bundesprogramm angepasst. Dabei wurden die Ziele und Strukturen neu justiert und stärker fokussiert - vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten (2015 bis 2019) und zweiten (2020 bis 2024) Förderperiode.
Das Bundesprogramm ist im Januar 2025 in seine 3. Förderperiode (2025 bis 2032) gestartet. Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.
In seiner 3. Förderperiode (2025 bis 2032) ist das Bundesprogramm Teil der Strategie "Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus - Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft".
Demokratie fördern - Vielfalt gestalten - Extremismus vorbeugen
Ziel des Bundesprogramms ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen.
Dazu wird das Bundesprogramm in drei Handlungsfeldern aktiv: Demokratie fördern - Vielfalt gestalten - Extremismus vorbeugen. Das Bundesprogramm stärkt die Zivilgesellschaft in diesen Handlungsfeldern durch geeignete Rahmenbedingungen in diesen Handlungsfeldern.
Fünf Programmbereiche strukturieren die Arbeit
Insgesamt setzt die Projektförderung verstärkt auf Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung. In der Regel wird eine längerfristige Gesamtförderdauer von bis zu acht Jahren ermöglicht. Das Bundesprogramm ist in fünf Programmbereiche gegliedert:
- Im Programmbereich "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" können sich zivilgesellschaftliche Organisationen professionalisieren und in Themenfeldern des Bundesprogramms (zum Beispiel digitale Demokratie, Antisemitismus, Rassismus) enger kooperieren.
- Um zivilgesellschaftliches und demokratisches Engagement auf Ebene der Bundesländer zu schützen, werden "Landes-Demokratiezentren" gefördert, die Beratungsangebote der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bereitstellen.
- Über die "Partnerschaften für Demokratie" werden zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen gestärkt und vernetzt, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren.
- Die Förderung von "Innovationsprojekten" unterstützt neue und kreative Ideen und Lösungsansätze in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention.
- Im Programmbereich "Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe" werden Projekte gefördert, die die Beratung und Begleitung von radikalisierungsgefährdeten und ideologisierten Personen im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe weiterentwickeln.
Die Arbeit in den fünf Programmbereichen wird durch weitere Sondervorhaben wie Forschungsvorhaben, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen, die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung ergänzt.
Förderrichtlinie und Programmumsetzung
Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur "Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie" (Förderrichtlinie "Demokratie leben!") erarbeitet. Darin sind die Grundlagen für das Bundesprogramm "Demokratie leben!" festgeschrieben. Sie ist am 1. Januar in Kraft getreten.
Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.