Das Bundesfamilienministerium ist sehr zufrieden mit dem bisherigen Stand der Anmeldungen zum neuen Bundesfreiwilligendienst. "Das Interesse ist enorm", sagte Staatssekretär Josef Hecken.
"Mitte Mai haben wir unsere große Informationskampagne gestartet, seitdem haben im Schnitt 250 Freiwillige pro Woche einen Vertrag für den Bundesfreiwilligendienst unterschrieben. Zugleich haben wir über 14.000 freiwillige Verlängerungen des Zivildienstes über den 1. Juli hinaus. In den nächsten drei Wochen rechnen die Verbände noch mit einer Vielzahl von weiteren Vertragsschlüssen, so dass die begründete Erwartung besteht, dass es am 1. Juli keinen großen Unterschied gibt zwischen der Zahl der Freiwilligen und der Zahl der rund 19.900 heute im Dienst befindlichen Zivis. Es gibt viele Einrichtungen und Verbände, die jetzt schon mehr Verträge mit Freiwilligen unterschrieben haben als sie je Zivis hatten", so Josef Hecken.
Bundesfamilienministerium hat stets umfassend informiert
Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht: Seit Herbst vergangenen Jahres hat das Bundesfamilienministerium die Verbände und sozialen Einrichtungen auf den Wegfall des Zivildienstes vorbereitet und ein tragfähiges Konzept für den neuen Bundesfreiwilligendienst erarbeitet. Im Januar 2011 gab es dazu unter anderem eine Konferenz in Berlin, auf der das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit den Ländern, der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz und den Wohlfahrtsverbänden das weitere Vorgehen abgestimmt hat.
Seitdem informiert das Bundesfamilienministerium alle Beteiligten umfassend und kontinuierlich. Die Regionalbetreuer des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) werben derzeit umfassend in Schulen um Freiwillige. Zudem hat das Ministerium Verträge mit den drei kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen, die jetzt nach Inkrafttreten des Gesetzes massiv vor Ort Menschen ansprechen, um sie für den Bundesfreiwilligendienst zu gewinnen. Auch alle 190 Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit wurden mit Informationsmaterial versorgt.
Bund stellt 350 Millionen Euro für Freiwilligendienste bereit
Mit dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst hat der Bund zudem eine solide rechtliche Grundlage geschaffen und stellt mit 350 Millionen Euro so viel Geld wie nie zuvor für freiwilliges Engagement bereit. Selbstverständlich sind auch die Länder und Kommunen gefordert in ihrem Kompetenzbereich Anreize für freiwilliges Engagement zu schaffen. Und im eigenen Interesse müssen auch die Verbände und Einsatzstellen auf junge und ältere Menschen zugehen und sie begeistern. Viele Einrichtungen und Verbände haben sich bereits auf den Weg gemacht und werben aktiv und erfolgreich um Freiwillige.
"Wir sind optimistisch, dass wir die angepeilte Zahl von 35.000 Freiwilligen bereits 2012 erreichen können", sagte Staatssekretär Josef Hecken. "Dafür spricht auch, dass die Wohlfahrtverbände in der Vergangenheit oft mehr als 70.000 Bewerbungen für Freiwilligendienste hatten – bei rund 35.000 vom Bundesfamilienministerium geförderten Plätzen. Zudem haben wir mehr als 14.000 Freiwillige, die ihren Zivildienst freiwillig verlängert haben. Das zeigt: Wir sind auf einem guten Weg, den Bundesfreiwilligendienst zu einem Erfolg zu machen."
Das ist der Bundesfreiwilligendienst:
- Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.
- Wie in den Jugendfreiwilligendiensten dauert der Einsatz in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
- Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivis besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Zudem sollen die Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.
- Die Eltern der Freiwilligen erhalten Kindergeld.
Eine Stellenbörse mit einem Überblick über alle freien Plätze gibt es auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes.