Ab sofort zusätzliche Mittel beantragen
Die rund 530 Mehrgenerationenhäuser können ihre Anträge bis 15. September 2021 stellen, um bis zu 15.000 Euro für das Jahr 2021 zu erhalten. Damit können sowohl Sach- als auch Personalkosten finanziert werden. Eine weitere Förderung von bis zu 20.000 Euro kann für das Jahr 2022 beantragt werden.
Das Bundesfamilienministerium hat das Antragsverfahren am 15. Juli mit einer Auftaktveranstaltung eröffnet. Ein zentrales Thema war dabei die Weitergabe von Informationen zu den Anträgen. Außerdem stellte der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. (VskA) seine fachlich-konzeptionelle Begleitung des Projektes "MGH - gemeinsam & engagiert mit Kindern & Jugendlichen" vor und beantwortete offene Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Koordinierung und Beratung
Neben einer beratenden Tätigkeit wird der VskA auch die Funktion einer Koordinierungsstelle übernehmen. Kernelemente bilden das Qualifizierungsangebot für die Mehrgenerationenhäuser in Form von Online-Seminaren, sowie der fachliche Austausch untereinander im Sinne einer Best-Practice-Sammlung.
Das Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander-Füreinander" wurde Anfang Mai 2021 in das vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" aufgenommen. Für die Umsetzung des Maßnahmenpakets hat das Bundesjugendministerium das Projekt "MGH - gemeinsam & engagiert mit Kindern & Jugendlichen" ins Leben gerufen.