Im Mittelpunkt der diesjährigen Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen diskutieren Regierungsdelegationen aus aller Welt Wege und Möglichkeiten, Frauen in ländlichen Gebieten bei der wirtschaftlichen Entwicklung und der Armutsbekämpfung zu unterstützen.
Anlässlich dieser Sitzung hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Internationalen Landfrauenverband Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Frauenrechtskommission zu einem Treffen in New York eingeladen. Titel der Veranstaltung am 28. Februar war "Faire (Einkommens-)Perspektiven im Lebensverlauf - Faire Chance für Stadt und Land".
Maßnahmen zur Förderung von Frauen in ländlichen Räumen
Das Bundesfamilienministerium stellt auf dem Treffen in New York seine Maßnahmen zur Förderung von Frauen in ländlichen Räumen vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Zusammenarbeit mit dem Deutschen LandfrauenVerband, die anlässlich des Equal Pay 2011 gestartet wurde.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, mehr über die Ursachen der Lohnunterschiede im Laufe des Erwerbslebens von Frauen und Männern im ländlichen Raum zu erfahren. Frauen, die im LandFrauenverband bereits heute ehrenamtlich Verantwortung tragen, werden zu Gender Pay Expertinnen geschult und werden als Multiplikatorinnen im Verband und in der Region für faire Einkommensperspektiven im Lebenslauf eintreten.
Erwerbstätigkeit von Frauen in ländlichen Gebieten
Überall auf der Welt tragen Frauen in ländlichen Gebieten eine große Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung. Die Verwirklichung fairer Chancen und gleichberechtigter Teilhabe von Frauen im ländlichen Raum ist damit gleichermaßen eine wichtige gleichstellungs- und regionalpolitische Aufgabe in entwickelten und in weniger entwickelten Ländern.
Gerade auch in den industrialisierten Ländern wie Deutschland existieren und entstehen neue Stadt-Land-Unterschiede, die für die Durchsetzung tatsächlicher Gleichberechtigung neue Herausforderungen mit sich bringen. In Deutschland liegt der Bruttostundenlohn von Frauen im Bundesdurchschnitt um 23 Prozent niedriger als bei Männern – in ländlichen Regionen liegt diese sogar bei 33 Prozent.
Frauenrechtskommission fördert Frauenrechte
Seit ihrer Gründung 1946 hat die Frauenrechtskommission als funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) die Stärkung von Frauen und ihrer Rechte als oberstes Ziel. Die Frauenrechtskommission erarbeitet Empfehlungen und Berichte zur Förderung der Frauenrechte in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Soziales und Bildung.
Die Frauenrechtskommission erfüllt eine wichtige völkerrechtliche Funktion, sie unterstützt durch ihre Arbeit die kontinuierliche Kodifizierung von Frauenrechten. Deutschland ist bei Sitzungen stets durch eine hochrangige Regierungsdelegation vertreten, in diesem Jahr begleitet durch eine Delegation des Deutschen Bundestages und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, darunter das Deutsche Komitee UN Women, der Deutsche Landfrauenverband und der Deutsche Frauenrat.
Das Mandat der Frauenrechtskommission erweiterte sich in den letzten Jahrzehnten: Zu ihren Aufgaben zählt die Förderung des Friedens, der Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Überprüfung und Auswertung bereits implementierter Maßnahmen zur Verbesserung des Status der Frau.
Das Bundesfamilienministerium begrüßt ausdrücklich das diesjährige "Zukunfts-Thema" der Frauenrechtskommission, und zwar die stärkere Einbindung von jungen Frauen und Männern, Mädchen und Jungen bei der Förderung der Gleichberechtigung.
Zum Programm der deutschen Delegation zählt zudem ein Treffen mit Michelle Bachelet, der Direktorin von UN Women. Ebenso wird die Vorstellung der Zusammenarbeit von Bundesfamilienministerium und Business and Professional Women international (BPW) zur Durchführung des Equal Pay Day am 29. Februar vorgestellt.