"Unsere massive Aufstockung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau zeigt, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Länder, Kommunen und Träger haben jetzt Planungssicherheit und können sich mit aller Kraft dem Ausbau vor Ort widmen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab August 2013 ist für mich nicht verhandelbar, denn wir verbessern damit Entwicklungschancen für Kinder und erleichtern für Mütter und Väter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", betonte Kristina Schröder.
Förderfähige Investitionen
Zu den förderfähigen Investitionen gehören Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist förderfähig.
Förderprogramme der KfW-Bankengruppe
Kommunen erhalten im Förderprogramm "IKK - Kita-Ausbau" direkt bei der KfW Kredite. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe beziehungsweise als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, steht das Förderprogramm "IKU - Kita-Ausbau" über die Hausbank der Antragsteller zur Verfügung. Die Zinsen in beiden Programmen werden kurz vor Programmstart festgelegt.
Akteure in der Kinderbetreuung können zur Finanzierung der geplanten Investitionen bereits jetzt auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen. Dazu zählen unter anderem die Programmfamilien "IKK - Investitionskredit Kommune", "IKU - Investitionskredit Kommunale Unternehmen" und "IKS - Investitionskredit Soziale Organisationen".