Der Bundesrat hat am 14. Februar das Gesetz zur Errichtung der Stiftung für Engagement und Ehrenamt gebilligt. Damit ist das Parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, und die Vorbereitungen zur Gründung der Stiftung können beginnen. Denn bereits am 30. Januar hatten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen, die öffentlich-rechtliche Stiftung zu errichten. Sie soll dazu beitragen, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Regionen nachhaltig zu stärken. Ab 2021 werden ihr jährlich 30 Millionen Euro zugewiesen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärte bereits zur abschließenden Lesung im Bundestag am 30. Januar:
"Jetzt geht es darum, die Stiftung mit Leben zu füllen. Ihr Sitz wird in Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, ganz bewusst im Osten Deutschlands. Das ist ein wichtiges Signal an diesen Teil des Landes, in dem es aufgrund der historischen Entwicklung noch nicht so viel Engagement gibt. Wir haben dort nicht so starke Strukturen, und es ist gut, diese zu unterstützen. Denn ich bin mir sicher, dass es auch in Ostdeutschland viele Menschen gibt, die Großes bewirken können beziehungsweise bewirkt haben. Die Stiftung soll das Engagement in Ost und West, in Nord und Süd und in unserer Mitte weiter stärken."
Strukturen dort aufbauen, wo sie gebraucht werden
Die Stiftung soll dazu beitragen, dass es überall in Deutschland gute Voraussetzungen dafür gibt, etwas für die Gemeinschaft zu tun. Bereits bestehende Strukturen sollen finanziell unterstützt und neue Strukturen aufgebaut werden. Insbesondere dort, wo bisher kaum oder überhaupt kein ehrenamtliches Engagement vorhanden ist.
Zentrale Anlaufstelle für Engagierte
Zum ersten Mal wird es mit der Stiftung eine bundesweite Anlaufstelle für Vereine und Bürgerinitiativen geben. Sie soll außerdem die Informationsangebote bündeln, damit engagierte Bürgerinnen und Bürger gute und erprobte Konzepte schnell und unkompliziert einsetzen können. Die Stiftung wird außerdem Service und Know-how im Bereich Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und Fortbildung bieten. Außerdem soll der Einsatz von rund 30 Millionen Engagierten in Deutschland sichtbarer werden und mehr Anerkennung bekommen. Neun der insgesamt 19 Plätze im Stiftungsrat werden deshalb Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft einnehmen. Die beiden gleichberechtigten Vorstände werden paritätisch mit einem Mann und einer Frau besetzt.
Die Errichtung der Stiftung ist eines der zentralen Ergebnissse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse". Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner haben den Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung gemeinsam auf den Weg gebracht.