Schutz von Kindern und Jugendlichen Bundesrat stimmt Antimissbrauchsbeauftragtengesetz zu

Lisa Paus und Kerstin Claus stehen vor einer blauen Wand, vor ihnen sind Mikrofone aufgestellt
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus © Thomas Trutschel/photothek.de

Am 21. März hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) zugestimmt. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.

Lisa Paus: "Als Mutter kann ich mir nichts Schlimmeres vorstellen als ein Kind, das leidet - und niemand hilft. Doch sexueller Missbrauch geschieht jeden Tag. Oft im Verborgenen, in der eigenen Familie oder dem sozialen Umfeld. Über 18.000 Kinder jedes Jahr - und wir wissen: Die Dunkelziffer ist noch viel höher. Das UBSKM-Gesetz setzt hier an: Es schafft starke, unabhängige Strukturen, gibt Betroffenen eine Stimme und verpflichtet Politik und Gesellschaft, hinzusehen und zu handeln. Missbrauch darf kein Tabuthema sein - wir müssen ihn aufdecken, aufarbeiten und verhindern. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz. Und wir haben die Verantwortung, diesen Schutz zu gewährleisten. Mit Prävention, Aufarbeitung und gesetzlichen Vorgaben setzen wir ein klares Zeichen: Kinderschutz gehört auf die höchste politische Ebene. Wir geben Betroffenen eine Stimme und sorgen für Prävention - in Schulen, Vereinen und der gesamten Kinder- und Jugendhilfe. Dieses Gesetz ist ein Bekenntnis: Jedes Kind verdient Schutz, und wir tragen die Verantwortung für sein sicheres Aufwachsen!"

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken

Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, einem dort eingerichteten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindern beziehungsweise Betroffenen bessere Hilfen ermöglichen sollen. Das UBSKM-Amt ist die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung engagieren. Zukünftig werden Amt und Unabhängige Aufarbeitungskommission dem Parlament regelmäßig berichten.

Betroffene beteiligen

Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Der Betroffenenrat als politisch beratendes Gremium gewährleistet mit seiner Expertise und seinem Erfahrungswissen, dass die Anliegen von Betroffenen in die politischen Prozesse in Bund und Ländern einfließen können.

Aufarbeitung verbessern

Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.

Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz stärken

Mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.