Bundesrat stimmt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe zu

Fünf Schulkinder rennen einen Weg entlang
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung © iStock
Der Bundesrat hat am 5. Juli  dem Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe wie auch der Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung zugestimmt. Die Neuerungen sehen unter anderem eine Entlastung von Geringverdienern bei der Heranziehung zu den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine Vereinfachung des Verfahrens für die Jugendämter bei der Bestimmung und Erhebung der Kostenbeiträge vor.

"Mit dem Gesetz schaffen wir Arbeitserleichterungen in den Jugendämtern und einen vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir uns mit den Ländern auf die dringend notwendigen Änderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geeinigt haben", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Zahlreiche Neuerungen

Unter anderem sehen das Gesetz und die Verordnung folgende Neuerungen vor:

  • Entlastung der Geringverdiener bei der Heranziehung zu den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe
  • Gerechtere Verteilung der Kosten auf die Elternteile
  • Gleichbehandlung von Eltern von jungen Müttern und Eltern von jungen Vätern
  • Größere Entscheidungsspielräume für die Jugendämter bei der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Stärkere Berücksichtigung stark schwankender Einkommen bei der Berechnung von Kostenbeiträgen
  • Vereinfachung des Verfahrens für die Jugendämter bei der Bestimmung und Erhebung der Kostenbeiträge
  • Verbesserung der Datenlage als wichtige Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Verlängerung der Befristung der Regelung zur Hilfe für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien.

Am 26. Juni hatten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf eine Änderung des Gesetzentwurfes geeinigt. Der Bundestag hat am 27. Juni dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Das Gesetz enthält nun in seiner endgültigen Fassung, wie schon zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens auch der Regierungsentwurf, keine Änderung der Regelungen zur Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Regelungen zum Kostenbeitragsrecht sowie zu den Pflegefamilien treten drei Monate nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die übrigen Regelungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.