Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung von Familienleistungen weiter voran. Am 4. November hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das es Eltern bei der Geburt eines Kindes deutlich leichter macht, die wichtigsten Familienleistungen zu erhalten. In einem Zuge können sie künftig den Namen ihres Kindes festlegen, die Geburtsurkunde bestellen sowie Elterngeld, Kindergeld und perspektivisch auch den Kinderzuschlag beantragen. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen.
Das Herzstück des Gesetzes bilden dabei Regelungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden. Familien müssen künftig deutlich weniger Papier-Nachweise selbst einreichen. Stattdessen dürfen Standesämter, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung notwendige Daten mit den zuständigen Elterngeldstellen austauschen. Das geschieht datensicher, automatisch und nur mit der Einwilligung der Antragstellenden. Hierdurch entfallen die zugehörigen Papiernachweispflichten für die Eltern.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Mit diesem Gesetz bündeln wir die Anträge für die wichtigsten Leistungen für Familien rund um die Geburt eines Kindes. Schließlich sollen die Eltern mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen - und weniger mit Papierkram.
Wir bringen die Beantragung von Familienleistungen ins digitale Zeitalter. Nicht die Eltern laufen von Behörde zu Behörde, sondern die Daten. Wir ersparen es Eltern, beim Arbeitgeber, der Krankenkasse oder dem Standesamt mühselig Papiernachweise zu sammeln. Mit nur wenigen Klicks können sie stattdessen den zuständigen Stellen die Erlaubnis geben, sich die notwendigen Daten selbst zu holen. Wenn ein Kind geboren wird, können Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeld einfach in einem Antrag digital online beantragt werden. Ganz konkret bedeutet das, dass wir Familien durch das Gesetz wertvolle Zeit ersparen, die sie bisher über Anträgen gebrütet haben.
Nicht zuletzt entlasten automatische, digitale Prozesse auch die Verwaltung. Das beschleunigt Abläufe und setzt wichtige Ressourcen frei - zum Beispiel für bessere Beratungsangebote."
Erste Pilotumsetzungen sollen 2021 starten
Noch im November soll das Digitale-Familienleistungen-Gesetz im Bundesrat beraten und zum 1. Januar 2021 verkündet werden. Das Gesetz ermöglicht es dann, die neuen digitalen Möglichkeiten unmittelbar dort zu nutzen, wo die technischen Voraussetzungen bei den örtlichen Behörden bereits vorliegen. Ein erster Pilot des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) steht in Bremen bereits in den Startlöchern. Ab 2022 sollen die Vorteile dann bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen.
Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz berührt mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern. Das Bundesinnenministerium und das Bundesfamilienministerium haben es arbeitsteilig entwickelt. Es enthält neben den Regelungen zu den Familienleistungen auch zahlreiche Verbesserungen, die die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den digitalen Zugang zu staatlichen Leistungen insgesamt betreffen. Darunter Regelungen zu einem einheitlichen Organisationskonto für Unternehmen und Vereine sowie zur Erleichterung der Kommunikation über die Nutzerkonten des Bundes und der Länder.