Am 1. September hat Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (der sogenannten Istanbul-Konvention) beim Europarat eingereicht. Die Konvention verpflichtet die Vertragspartner dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen vor Gewalt zu schützen und diese zu bekämpfen. Ob die Verpflichtungen eingehalten werden, überprüft eine unabhängige Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, GREVIO (group of experts on action against violence against women and domestic violence).
Der Staatenbericht ist unter Federführung des Bundesfrauenministeriums und in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Bundes- und Landesressorts entstanden. Er spiegelt die Maßnahmen und die Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und Landesebene wider.
Die Istanbul-Konvention
Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.
Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Diese betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung derjenigen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau sowie das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt.