Istanbul-Konvention Erster Monitor "Gewalt gegen Frauen" veröffentlicht

Portrait einer Frau, die ihre Handfläche ausstreckt
Frauen und Mädchen besser vor Gewalt schützen © LaylaBird/Getty

Am 3. Dezember hat die Unabhängige Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) den ersten Monitor zu Umfang und Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Der Monitor zeigt auf, wie geschlechtsspezifische Gewalt besser verhütet und bekämpft werden kann. Zudem wird der Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland analysiert. 

Der Bericht basiert auf Daten und Informationen von Bundes- und Landesministerien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Institutionen sowie auf einem juristischen Monitoring. Auf dieser Grundlage formuliert die Berichterstattungsstelle Empfehlungen zu ausgewählten Schwerpunktthemen wie Prävention, Schutz und Beratung, Umgangs- und Sorgerecht, Femizide, Gewaltschutz, Asyl und Migration sowie digitale Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Der Monitor 'Gewalt gegen Frauen' ist ein wertvoller Beitrag für die Diskussion um den Gewaltschutz von Frauen. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Frauen in Deutschland brauchen ein umfassendes und verlässliches Hilfesystem; ein Hilfesystem, das sie schützt, das interveniert, durch das die Folgen von Gewalt gemildert werden können und das Prävention sicherstellt.

Um ein flächendeckendes Hilfesystem zu realisieren, brauchen wir das Gewalthilfegesetz. Wir haben jetzt die Möglichkeit, gewaltbetroffenen Frauen mit dem Gewalthilfegesetz nachhaltig zu helfen. Darum setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass eine Verabschiedung des Gesetzes gelingt. Denn: Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten."

Unabhängige Berichterstattungsstelle zu
geschlechtsspezifischer Gewalt 

Die Berichterstattungsstelle ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesfrauenministerium finanziert die Arbeit der Berichterstattungsstelle.

 

Die Istanbul-Konvention 

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist der bislang umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten.