Kinder- und Jugendhilfe Evaluationsbericht zur Situation unbegleiteter Minderjähriger beschlossen

Eine junge Frau und ein Mädchen sitzen gemeinsam am Tisch und lösen eine Aufgabe
Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche von Anfang an stärken © iStock/Deborah Cheramie

Am 14. Juli hat das Bundeskabinett den Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger beschlossen. Er beleuchtet die Situation von Kindern und Jugendlichen, die aus ihren Herkunftsländern geflohen sind und allein - ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte - in Deutschland einreisen.

Der Evaluationsbericht untersucht, wie das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wirkt, das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist. Außerdem enthält er zusätzliche Fragestellungen und Themen zu unbegleiteten Minderjährigen sowie jungen Volljährigen, um das Gesamtbild zu vervollständigen.

Zentrale Ergebnisse des Evaluationsberichts

Die zentralen Ergebnisse des Evaluationsberichts sind:

  • Die unbegleiteten Minderjährigen erhalten weitgehend eine rechtssichere und kindeswohlgerechte Erstaufnahme und Versorgung im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme.
  • Die quotenbasierte Aufnahmeverpflichtung und das Verteilverfahren werden funktional, praktikabel und weitgehend rechtssicher organisiert und umgesetzt. Die meisten Jugendämter beteiligen die Minderjährigen selbst oder ihren Vormund.
  • Die Jugendämter führen ein Verfahren zur Altersfeststellung durch. Für mehr als zwei Drittel der Jugendämter besteht bei der Umsetzung der hierzu getroffenen Regelungen Rechtssicherheit.
  • Im Rahmen der regulären lnobhutnahme werden UMA bedarfsgerecht und dem Kindeswohl entsprechend untergebracht.
  • Die Bedingungen für die schulische und berufliche Integration haben sich verbessert. Es bestehen grundsätzlich hinreichende Freizeitangebote.
  • Bei der Ausgestaltung der Vormundschaften, dem Ablauf der Asylantragstellung, der quotenbasierten Aufnahme und dem Verteilverfahren, der statistischen Erfassung der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der jährlichen Berichtspflicht sieht die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche kindeswohlgerecht unterbringen

Unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Es sind junge Menschen, die häufig Schreckliches erlebt haben und oft traumatisiert sind. Ihre Situation in Deutschland beleuchtet der Evaluationsbericht - gemäß des gesetzlichen Auftrags nach § 42e SGBVIII. Das Sozialgesetzbuch VIII regelt in Deutschland unter anderem die Hilfe für Kinder und Jugendliche ohne Eltern.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurde 2015 eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche verankert. Sie stellt sicher, dass sich die Unterbringung, Versorgung und Betreuung am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet.