"Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag" - unter diesem Namen startet ein neues Bundesprogramm, das über den Europäischen Sozialfonds (ESF) von der Europäischen Union (EU) kofinanziert wird. Ziel ist, die aktive Beteiligung von Grundschulkindern zu fördern und ihre Bedürfnisse besser zu berücksichtigen. Ab 2. Mai können Schulträger und private sowie öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe Anträge einreichen. Weitere Informationen zum Antrag bietet die Förderrichtlinie.
Für die Umsetzung ist zunächst eine Modellphase bis Ende 2024 vorgesehen - an rund 150 Standorten. Anschließend ist bis Ende 2027 eine Implementierungsphase vorgesehen. Dafür stehen 81,5 Millionen Euro bereit. Das Bundesfamilienministerium setzt mit dem ESF Plus-Bundesprogramm zusätzlich zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter für den qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote im Grundschulalter.
Beteiligung fördern, Qualität steigern
Das ESF Plus-Bundesprogramm umfasst drei Kernelemente für mehr Qualität im Ganztag durch Beteiligung:
- Pädagogische Fach- und Lehrkräfte zum Thema Beteiligung weiterqualifizieren und begleiten.
- Partizipative Angebote gestalten und sie im Ganztagsschulkonzept verankern.
- Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Ganztag stärken.
Die Stärkung von Strukturen und Möglichkeiten, die es Kindern erlaubt, sich zu beteiligen, ist eine Voraussetzung für gute Ganztagsbetreuung. Gleichzeitig fördert Beteiligung das demokratische Handeln der Kinder und aller beteiligten Akteurinnen und Akteure an den Ganztagsschulen.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Ganztagsschulen und Ganztagsangebote für Grundschulkinder sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft in Deutschland. Sie tragen dazu bei, dass Eltern Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Eltern wünschen sich qualitativ hochwertige und flexible ganztägige Bildungsangebote, die die Entwicklung ihrer Kinder bestmöglich fördern. Auch deshalb ist auf Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Bundesbildungsministeriums der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen worden. Er tritt ab August 2026 schrittweise in Kraft.