Die Koalitionspartner haben sich am 25. November auf ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen verständigt. Der Entwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wird ohne Abstriche in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Bereits am 11. Dezember soll er dem Bundeskabinett vorgelegt werden.
Gesetz wird einen Kulturwandel einleiten
"Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz einen Kulturwandel in der Arbeitswelt einleiten wird. Erst wenn an der Spitze eines Unternehmens – ob in der Privatwirtschaft oder dem öffentlichen Dienst – Gleichberechtigung herrscht, wird sich das auch in den Ebenen darunter durchsetzen", sagte Manuela Schwesig. "Wenn es sichtbar mehr weibliche Führungskräfte gibt, werden junge Frauen und Mädchen sehen, dass der Aufstieg in Spitzenpositionen auch für sie möglich ist."
Noch immer zu wenige Frauen in Spitzenpositionen
In den Führungsetagen deutscher Unternehmen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert: Aktuell beträgt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 im DAX, MDAX, SDAX und TEC-DAX notierten Unternehmen 18,9 Prozent, in den Vorständen sind nur 5,8 Prozent weiblich.
"Die freiwilligen Vereinbarungen der vergangenen Jahren haben einfach zu wenig bewirkt", sagte Manuela Schwesig. "Um Frauen den Aufstieg in Spitzenpositionen zu ermöglichen, schaffen wir nun eine gesetzliche Regelung."
Gesetz mit drei Säulen
Das geplante Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen wird aus drei Säulen bestehen:
- Für Aufsichtsratsposten von börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu zu besetzen sind, wird künftig eine Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Falls die Quote nicht erfüllt wird, darf der Aufsichtsratsposten nicht neu besetzt werden. Diese Regelung gilt für 108 Unternehmen in Deutschland sowie sechs weitere Unternehmen, die nach europäischem Recht als Europäische Gesellschaft organisiert sind.
- Mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Unternehmen müssen sich verbindliche Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und die beiden obersten Managementebenen setzen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt dann: Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen, sofern die 30-Prozent-Quote noch nicht erreicht ist, und sie müssen Fortschritte regelmäßig veröffentlichen. Die Unternehmen setzen sich Ziele und Quoten entsprechend der Situation in ihrer Branche und aufgrund ihrer individuellen Leistungsfähigkeit. Sie werden nicht überfordert, sondern gefordert. Und sie müssen sich einem Wettbewerb stellen. Die Veröffentlichung der Fortschritte zeigt, wo die Unternehmen stehen.
- Was für die Privatwirtschaft gilt, soll erst Recht für den öffentlichen Dienst gelten. Daher werden das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz novelliert. Auch für Gremiensitze, die der Bund besetzt, gilt die Geschlechterquote.