Die Bundesregierung hat am 11. Dezember die Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Gewaltschutzstrategie) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 beschlossen. Mit der sogenannten Gewaltschutzstrategie formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Konkrete Maßnahmen, Ressourcen, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten sollen aktuellen Herausforderungen begegnen und geschlechtsspezifische Gewalt angehen.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild ''Geschlechtsspezifische Gewalt' von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden."
Gemeinsam Gewalt bekämpfen
Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung tragen gemeinsam 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei.
Eine Koordinierungsstelle soll künftig die Steuerung der Maßnahmen übernehmen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Sie soll so ein sinnvolles Ineinandergreifen der Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ermöglichen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen, die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen. Dieser ambitionierte und langfristig angelegte Prozess bindet die gesamte Bundesregierung ein.
Ziele der Istanbul-Konvention umsetzen
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.