Nach der Ratifizierung des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", der sogenannten Istanbul-Konvention, geht ein weiteres Projekt zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen an den Start. Das vom Bundesfrauenministerium gemeinsam mit den Ländern entwickelte Bundes-Modellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" wird in fünf Bundesländern neue und innovative Ansätze zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Hilfesystems erproben. Das Bundesfrauenministerium setzt damit ein klares Zeichen dafür, dass die stetige Unterstützung der Länder bei der Weiterentwicklung ihrer Hilfesysteme ein wichtiges Instrument gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist.
Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley:
"Die Istanbul-Konvention war ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Frauen vor Gewalt. In diesem Sinn ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern auch konkret zu handeln. Jede dritte Frau in Europa erfährt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt. Wir brauchen deshalb effiziente Systeme, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Mit dem jetzt gestarteten Modellprojekt können wir die Länder dabei unterstützen, neue Methoden in der Praxis zu erproben, um das bestehende Hilfesystem zu optimieren und an neueste Entwicklungen anzupassen."
Gewalt gegen Frauen bekämpfen
Mit dem Beitritt Deutschlands zur Istanbul-Konvention verpflichtet sich die Bundesrepublik, auch in Zukunft Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Das bedeutet Betroffene besser zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Mit dem Bundes-Modellprojekt sollen gemeinsam mit den fünf teilnehmenden Bundesländern Konzepte und Instrumente in der Praxis entwickelt und erprobt werden, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser planen und bedarfsgerecht weiterentwickeln können.
Das Modellprojekt steht unter einem gemeinsamen Leitbild von Bund und Ländern und wird von zentralen Leitfragen begleitet, die in besonderem Maße das Erkenntnisinteresse der Länder widerspiegeln:
- Erhalten alle gewaltbetroffenen Frauen zeitnah Schutz und Hilfe bei Gewalt?
- Welche Angebote brauchen Frauen in ihren unterschiedlichen Situationen? Sind die Bedarfe im ländlichen Raum, in Mittelzentren und in der Großstadt unterschiedlich?
- Wie kann das Hilfesystem (daran orientiert) passgenau (um)gestaltet werden? Wie können verlässliche Kooperationen mit Einrichtungen des Unterstützungssystems im Sinne einer ineinandergreifenden Versorgungskette geschaffen werden?
Spätere Übertragbarkeit gewährleisten
Bei der Auswahl der Modellstandorte wurde besonders im Hinblick auf die spätere Übertragbarkeit der Modellergebnisse auf einen breiten Mix aus regional unterschiedlich geprägten Standorten geachtet. Für den Erfolg des Modellprojekts ist die Erprobung und Entwicklung zielgruppenspezifischer, an den unterschiedlichen Bedarfen orientierter und übertragbarer Ansätze von entscheidender Bedeutung. An dem Modellprojekt teilnehmen werden: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.