Frauen vor Gewalt schützen Formen der Gewalt erkennen

Gewalt beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen, Belästigungen und Kontrolle durch den Partner oder die Partnerin sind Formen von Gewalt. Sie kann Menschen aller sozialen Schichten und jeden Alters treffen: Zuhause, in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder online. Betroffen von sogenannter Partnerschaftsgewalt sind vor allem Frauen, aber auch Männer.

In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt; etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner.

Mädchen und Frauen mit Behinderung erleben je nach Gewaltform zwei bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Fast die Hälfte hat sexuelle Gewalt in Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter erlebt. Sie erfahren fast doppelt so häufig körperliche Gewalt wie Frauen ohne Behinderungen und etwa 70 Prozent bis 90 Prozent der Frauen mit Behinderungen haben bereits psychische Gewalt im Erwachsenenleben erfahren.

Es folgt eine Übersicht mit Hintergründen zu verschiedenen Formen der Gewalt:

Partnerschaftsgewalt

Partnerschaftsgewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten, beispielsweise in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder intimen Beziehung. Zu Partnerschaftsgewalt zählen nicht nur Schläge. Körperliche Gewalt ist nur eine Facette eines komplexen Verhaltensmusters, das umfassend auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt.

Das jährlich erscheinende Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes richtet seinen Fokus neben innerfamiliärer Gewalt auch auf das Ausmaß der Gewalt in Partnerschaften. Abgebildet wird nur das Hellfeld der polizeilich bekannten Fälle. Demnach wurden 2023 insgesamt 167.865 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt - darunter sind auch Männer. Doch in knapp vier von fünf Fällen ist nach polizeilicher Kriminalstatistik eine Frau betroffen. 

Die Dunkelziffer ist weit höher, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden. Um valide aktuelle Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen, aber auch - in Anbetracht steigender Opferzahlen bei Männern im Bereich Partnerschaftsgewalt - zur Gewaltbetroffenheit von Männern zu erhalten, hat eine repräsentative Befragung begonnen - unter Beteiligung des Bundesgleichstellungsministeriums. Erste Ergebnisse liegen 2025 vor.

Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen" aus dem Jahr 2014 belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten Opfer von Gewalt werden. Und sie endet nicht im Alter. Für ältere Frauen ist es häufig schwieriger, eine Gewaltbeziehung zu beenden und eine eigenständige Perspektive zu entwickeln. Besondere Gefährdungen entstehen, wenn misshandelte Frauen pflegebedürftig werden, umgekehrt verstärken sich Verantwortungsgefühle, wenn misshandelnde Männer auf Pflege angewiesen sind.

Physische und viele Formen psychischer Gewalt sind strafbar. Das Strafrecht macht keinen Unterschied, ob Taten in oder außerhalb einer Partnerschaft passieren.

Damit alle staatlichen Ebenen und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz von Frauen vor Gewalt besser zusammen können, gibt es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt". Sie behandelt Schwerpunktthemen und erarbeitet Empfehlungen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommen in zahlreichen Unternehmen und Organisationen vor.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Oktober 2019 eine Studie veröffentlicht: Demnach hat jede elfte erwerbstätige Person in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz erlebt. Frauen sind doppelt so häufig betroffen wie Männer. 

Betroffene können sich direkt gegen Täter oder Täterinnen wehren und bei ihrer Arbeitsstelle Schutz und Hilfe einfordern. Darüber hinaus sind manche Formen der sexuellen Belästigung auch strafrechtlich relevant - nämlich dann, wenn sie mit körperlichen Übergriffen einhergehen. Ein entschiedenes Vorgehen gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und schafft eine starke, respektvolle Unternehmenskultur. Entscheidend ist es, Arbeitgeber und Beschäftigte zu befähigen, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen, sie zu ermutigen hinzusehen und zu zeigen, wie man dem wirksam entgegentreten kann.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt bezeichnet jeden Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung. Die Täter - weit überwiegend sind es Männer, auch wenn sexualisierte Gewalt ebenfalls von Frauen ausgehen kann - zwingen den Betroffenen ihren Willen auf. Es geht also nicht um Lust oder Erotik, sondern um Machtverhalten. Sexualisierte Gewalt wertet Menschen durch sexuelle Handlungen oder Kommunikation gezielt ab, demütigt und erniedrigt sie.

Nicht nur körperliche Übergriffe wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch zählen zu dieser Form von Gewalt. Auch sexuelle Belästigungen und jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation zählen dazu - obszöne Worte und Gesten, aufdringliche und unangenehme Blicke, das Zeigen oder Zusenden sexueller Inhalte und/oder von Pornografie.

Sexualisierte Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Nach repräsentativen Befragungen erleben zwei von drei Frauen in ihrem Leben sexuelle Belästigung. Jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt. Frauen mit Behinderung sind zwei bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen.

Repräsentative Befragungen zeigen aber auch: jeder dritte Mann ist bereits Opfer sexistischer Übergriffe geworden.

Digitale Gewalt

Bei digitaler Gewalt greifen Täter und Täterinnen im Internet an - per Chat, E-Mail oder in sozialen Netzwerken. Besonders häufig sind Frauen und Mädchen betroffen. Bei digitaler Gewalt geht es den meisten Tatpersonen darum, die ausgewählte Person zu ängstigen oder zum Schweigen zu bringen. Sie wollen sie herabsetzen, ihren Ruf schädigen, sie sozial isolieren, zu einem bestimmten Verhalten nötigen oder erpressen. Dafür nutzen sie das Internet oder verschaffen sich zum Beispiel direkt Zugriff auf das Mobiltelefon oder den Computer des Opfers. Digitale und analoge Gewalt gehören eng zusammen. So berichten viele Schutzeinrichtungen, dass sich Stalking oder häusliche Gewalt fast immer auch über Messenger, E-Mails oder Soziale Medien vollzieht. Denn digitale Medien schaffen für Gewalt völlig neue Räume: Die Täter und Täterinnen sind rund um die Uhr online und können dabei anonym bleiben. Über soziale Medien erreichen sie ein großes Publikum.

Offizielle Zahlen, wie oft digitale Gewalt vorkommt, gibt es nicht. In der Kriminalstatistik werden zwar Straftatbestände wie Beleidigung oder üble Nachrede erfasst - nicht aber, ob digitale Medien dabei eine Rolle gespielt haben. Es ist aber davon auszugehen, dass sich digitale Gewalt zunehmend ausbreitet.

Stalking

Der englische Begriff "to stalk" kommt aus der Jagd und bedeutet so viel wie anschleichen oder anpirschen. Stalking bezeichnet das intensive und andauernde Nachstellen, Belästigen und Bedrohen der ausgewählten Person. Stalkerinnen und Stalker zwingen Betroffenen den Kontakt auf. Es geht ihnen nicht um eine Beziehung. Tatsächliches Ziel sind Macht und Kontrolle.

Stalking kann viele Formen annehmen. Dazu gehören die ständige unerwünschte Kommunikation über Briefe, E-Mails, Telefon, Messenger oder das Beobachten und Auskundschaften von Tagesabläufen und Gewohnheiten. Auch die indirekte Kontaktaufnahme über dritte Personen, Beschimpfungen sowie das Eindringen in Wohnräume oder Lebensbereiche wie den Arbeitsplatz, den Verein oder das Fitnessstudio zählen dazu. Unerwünschte Geschenke oder Bestellungen im Namen der Betroffenen, das Zerstören von Eigentum sowie das Androhen von Gewalt bis hin zu tatsächlichen körperlichen oder sexuellen Übergriffen können ebenfalls als Stalking bezeichnet werden.

Fast jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens eine Form von Stalking. In 84 Prozent der Fälle sind Männer die Täter. Sie stammen aus allen Altersgruppen und sozialen Schichten. Aber auch Männer werden Opfer von Stalking. Hilfsorganisationen zufolge sind etwa vier Prozent aller Männer einmal im Leben von Stalking betroffen. Stalker sind häufig mit der Person bekannt, die sie belästigen. In vielen Fällen bestand vor dem Stalking eine intime Beziehung.

Mobbing

Mobbing ist fortgesetzte Gewalt einer Person oder Gruppe gegenüber einer anderen Person. Hinter Mobbing steckt eine Dynamik, die auf Macht und Kontrolle in größeren Gruppen abzielt. Normalerweise gibt es einen oder wenige Angreiferinnen oder Angreifer - und eine größere Zahl Unbeteiligter, die nicht eingreifen, aber stillschweigend dazu beitragen.

Die einzelnen Formen von Mobbing sind oftmals nicht klar von anderen Gewaltformen abzugrenzen. Üblicherweise zählen dazu das gezielte Verbreiten von Gerüchten, der Ausschluss aus Gesprächen und Entscheidungen, das Zerstören oder Vorenthalten von Arbeitsmitteln sowie abwertende und respektlose Umgangsformen. Aber auch die Zuteilung sinnloser, entwürdigender oder gesundheitsschädigender Aufgaben, das absichtliche Erzeugen von Stress oder die ungerechtfertigte Schlecht-Bewertung von Arbeitsergebnissen fallen unter die Definition von Mobbing. In besonders schweren Fällen kommt es auch zu körperlicher Gewalt.

Ausgeübt wird Mobbing eher durch Männer. Viele Täter und Täterinnen sind Vorgesetzte und im Alter zwischen Mitte dreißig und Ende fünfzig. Oft gehören sie dem Betrieb schon mehrere Jahre an. Hier zeigt sich deutlich, dass Mobbing in bestehende Macht- und Gewaltstrukturen eingebettet ist.

Mobbing gibt es in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Am weitesten verbreitet ist Mobbing am Arbeitsplatz. Ein relativ neues Phänomen ist das sogenannte Cybermobbing. Betroffene werden dabei in Chatrooms, Foren und sozialen Netzwerken oder über Mitteilungsdienste diffamiert, belästigt, bedrängt oder genötigt.

Gewalt im Namen der "Ehre"

Unter Gewalt im Namen der "Ehre" werden gewalttätige Handlungen verstanden, die Täter damit begründen, die "Familienehre" aufrechterhalten oder wiederherstellen zu wollen. Diese Form der Gewalt beginnt oftmals mit emotionalem Druck und Erpressung. Sie kann darüber hinaus aber auch Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt annehmen, bis hin zu Zwangsverheiratungen und Mord, der dann als "Ehrenmord" bezeichnet wird. Auch Männer, die sich nicht an traditionelle Rollenzuschreibungen gebunden fühlen oder homosexuell sind, werden Opfer von Ehrenmorden.

Gewalt im Namen der "Ehre" kommt in besonders patriarchalischen und abgeschotteten Familienstrukturen vor. Frauen gelten dort als Besitz. Die "Ehre" der Männer hängt vom "richtigen" Verhalten der Mädchen und Frauen in der Familie ab. Seinen symbolischen Ausdruck findet dieses "richtige" Verhalten in der Kontrolle des weiblichen Körpers und der weiblichen Sexualität.

Gewalt im Namen der "Ehre" umfasst grundsätzlich alle Formen, die auch sonst bei häuslicher Gewalt vorkommen. Anders als bei Gewalt in Partnerschaften sind die Täterinnen und Täter aber nicht nur aktuelle oder vergangene Beziehungspartner. Gewalt im Namen der "Ehre" führen meist männliche Familienmitglieder aus - wie Väter, Brüder, Onkel oder Cousins. Häufig sind mehrere Mitglieder einer Familie - auch Frauen - in die Planung und Ausführung mit einbezogen.

Zwangsverheiratung

Bei einer Zwangsverheiratung werden Betroffene unter Androhung oder Ausübung von Gewalt oder empfindlichem Übel in die Ehe gezwungen. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen grundlegende Persönlichkeitsrechte. Zwangsverheiratungen kommen in vielen sozialen, ethnischen und kulturellen Kontexten vor. Besonders schwer zu erkennen sind Zwangsehen, wenn sie nicht rechtswirksam, sondern informell nach religiösen, sozialen oder kulturellen Riten geschlossen sind.

Von einer drohenden Zwangsverheiratung sind insbesondere Mädchen und junge Frauen ab dem Eintritt der Pubertät betroffen, aber auch Jungen, junge Männer und Transpersonen. Entscheidend ist, dass ihr Umfeld, etwa die Schule oder der Ausbildungsbetrieb, mögliche Hinweise richtig deuten kann.

Seit 2011 ist eine Zwangsverheiratung ein eigener Straftatbestand. Angezeigt wird sie aber so gut wie nie. Verlässliche Zahlen zur Anzahl von Zwangsverheiratungen in Deutschland gibt es nicht.

Online-Beratung bei Zwangsverheiratung

Das Angebot von "Papatya" schützt und berät bei Zwangsverheiratungen. Es bietet Betroffenen Anonymität und ist niedrigschwellig nutzbar.

Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung umfasst alle Praktiken, bei denen das äußere weibliche Genital teilweise oder vollständig entfernt wird, sowie andere medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet vier Formen weiblicher Genitalverstümmelung:

  1. Klitoridektomie: Entfernung der Vorhaut mit der ganzen oder einem Teil der Klitoris,
  2. Exzision: Entfernung der Klitoris mit teilweiser oder totaler Entfernung der kleinen Schamlippen,
  3. Infibulation: Entfernung der ganzen oder eines Teils der äußeren Genitalien und Verengung oder Verschließung der vaginalen Öffnung
  4. andere Formen von medizinisch nicht erforderlicher Verletzung der äußeren und/oder inneren weiblichen Geschlechtsorgane wie zum Beispiel Piercing, Einschnitt oder Einriss der Klitoris.

Unmittelbar nach dem Eingriff kann es zu lebensgefährlichen Blutungen oder Infektionen kommen. Langfristig können weitere schwerwiegende körperliche und psychische Folgeerkrankungen auftreten: andauernde Schmerzen und häufige Erkrankungen des Unterleibs, Schmerzen beim Urinieren, der Menstruation und beim Geschlechtsverkehr, Komplikationen bei der Geburt, chronische Infektionen, aber auch Traumafolgen wie Nervosität, Schlafstörungen sowie Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken.

Weibliche Genitalverstümmelungen werden meist durch Frauen durchgeführt und sind mit kulturellen Traditionen verbunden. So gelten in manchen Kulturen nur Frauen als heiratsfähig oder als besonders fruchtbar, an denen eine weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wurde. Oft sind weibliche Genitalverstümmelungen auch ein Eintrittsritual ins Erwachsenenalter und Teil einer feierlichen Zeremonie.

Eine vom Bundesfrauenministerium im Juni 2020 veröffentlichte Berechnung zeigt: An die 67.000 Mädchen und Frauen sind in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, schätzungsweise zwischen 2785 und 14.752 Mädchen sind in Deutschland, von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu den im Februar 2017 erhobenen Zahlen über weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland ist das ein Anstieg von 40 beziehungsweise 160 Prozent.

Das deutsche Strafrecht hat einen eigenen Tatbestand, der die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe stellt. Angezeigt werden jedoch nur die wenigsten Fälle.

Die Bedrohung durch Genitalverstümmelung ist als geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahrensgesetz als Fluchtgrund anerkannt. Im Passgesetz ist zudem eine Regelung enthalten, die die Entziehung des Passes vorsieht, wenn eine Person eine Genitalverstümmelung im Ausland plant.

Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung veröffentlicht, der über weibliche Genitalverstümmelung und die Strafbarkeit der Durchführung - auch wenn die Tat im Ausland vorgenommen wird - informiert. Er ist in 15 Sprachen übersetzt und soll vor allem die Durchführung weiblicher Genitalverstümmelung bei Reisen in die Herkunftsländer verhindern und hat darüber hinaus auch eine präventive Schutzfunktion.

Menschenhandel

Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Ziel des Menschenhandels ist die Ausbeutung einer anderen Person. Nach internationaler Definition, die auch das deutsche Strafrecht übernommen hat, ist Menschenhandel die Anwerbung, Beförderung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit zum Zweck der Ausbeutung.

Bekannte Ausbeutungsformen bei Menschenhandel sind unter anderem die sexuelle Ausbeutung, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, die Ausbeutung von Betteltätigkeit oder die Ausbeutung erzwungener strafbarer Handlungen. Opfer von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen, Männer und Jungen. Betroffene des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sind fast ausschließlich Frauen und Mädchen. Die anderen Ausbeutungsformen betreffen auch Männer und Jungen zu einem größeren Anteil. Menschen unter 21 Jahren, die in ihrem Herkunftsland zu diskriminierten Gruppen gehören, sind besonders gefährdet.