Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern Kongress zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Schulkind am Tisch macht Haushaufgaben
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder ab der ersten Klasse Anspruch auf Ganzstagsbetreuung © iStock/romrodinka

Am 26. und 27. April veranstalten das Bundesjugendministerium und das Bundesbildungsministerium einen Kongress zur Ganztagsbetreuung von Grundschülerinnen und -schülern in Berlin. Der Kongress steht unter dem Motto "Gelingensbedingungen für guten Ganztag". Bundesfamilienministerin Lisa Paus schaltet sich digital zu und diskutiert mit Steffen Freiberg, designierter Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie von Berlin und Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK).

Lisa Paus: "Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist Voraussetzung dafür, die kindgerechte, qualitativ hochwertige Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen. Erfolg in der Bildung hängt in vielen Fällen vom Elternhaus ab. Mit ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter können wir mögliche Nachteile ausgleichen. Zugleich erhöht Ganztagsbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das führt zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Müttern und stellt einen wichtigen Faktor für die Fachkräftesicherung dar."

Ganztagsbildung und -betreuung weiterentwickeln

Der Fachkongress bietet Gelegenheit, Erfahrungen zum aktuellen Stand des Ganztagsausbaus auszutauschen, sich über die Investitionshilfen des Bundes zu informieren und Fragen des Rechtsanspruchs zu diskutieren. In Präsenz und im Online-Format soll der Kongress zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltungen und Kinder- und Jugendhilfe geben sowie zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung und -betreuung beitragen. Auf dem Kongress erwartet die Teilnehmenden ein umfangreiches Programm aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und insgesamt 21 Fachforen. Ziel ist der Austausch über die notwendigen Rahmenbedingungen für gute Ganztagsbetreuung. Der Kongress ist als jährlich wiederkehrendes Format konzipiert.

Bund und Länder werden in den kommenden Jahren den quantitativen Ausbau und die Qualität der Ganztagsbildung und -betreuung vorantreiben. Der Bund begrüßt, dass die KMK gemeinsam mit der JFMK der Länder im Jahr 2023 den Prozess "Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter" gestartet hat. Das Bundesjugendministerium und das Bundesbildungsministerium begleiten den Prozess mit eigenen Formaten.

Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Vom Schuljahr 2026/27 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe eins. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie an den laufenden Kosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr).