Interessenbekundungsverfahren gestartet Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl fördern

Das Bild zeigt Hände auf einem Laptop
Die Förderrichtlinie unterstützt dabei, dass Künstliche Intelligenz gemeinwohlorientiert für alle Teile der Gesellschaft eingesetzt wird © Worawut

Mit dem Ziel, die verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zu ermöglichen, hat das Bundesfamilienministerium am 22. Januar 2022 eine neue Förderrichtlinie erlassen. Es werden Projekte gefördert, die zur Stärkung der Gesellschaft beitragen und insbesondere den Zielgruppen des Bundesfamilienministeriums zugutekommen.

Bis zum 16. Mai können teilnahmeberechtigte Organisationen ihre Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren (IBK) einreichen. Die ersten zehn Projekte haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. Nun geht das Verfahren in die zweite Runde. Nähere Informationen und die notwendigen Dokumente für das IBK stehen online zur Verfügung.

Bis zu 250.000 Euro Förderung pro Jahr erhalten

Ausgewählte Organisationen können nach erfolgreichem Interessenbekundungsverfahren Anträge für eine finanzielle Förderung stellen. Personal- und Sachkosten können im Umfang von jährlich bis zu 250.000 Euro für maximal zwei Jahre (Ende des Förderzeitraums ist der 31. Dezember 2025) gefördert werden. Die Projekte des zweiten Durchgangs sollen ab Januar 2024 starten.

Zusätzlich zu den finanziellen Mitteln werden die zuwendungsempfangenden Organisationen in ein Begleitprogramm zur Unterstützung und Vernetzung aufgenommen, mit dem Fokus auf die Befähigung der Organisationen zur Selbstorganisation und Selbsthilfe mittels Kompetenzaufbau sowie zur Stärkung von Vernetzung, Kooperation und Wissenstransfer. Weitere Interessenbekundungsverfahren dieser Förderrichtlinie folgen.

Aktuelle Fristen


- Öffnung Interessenbekundungsverfahren: 4. April 2023

- Einreichungsfrist: 16. Mai 2023

- Auswahl Projekte für finale Antragstellung: Sommer 2023

- Förderstart: ab Januar 2024 

Schlüsselressource "Civic Data"

Die digitale Transformation und insbesondere der Einsatz von KI bieten großes Potenzial für gemeinwohlorientierte Innovationen und gesellschaftlichen Fortschritt. Einer der zentralen Gründe für die noch nicht weit fortgeschrittene Entwicklung und Nutzung gemeinwohlorientierter KI ist jedoch die begrenzte Verfügbarkeit der Schlüsselressource Daten. Daten, vor allem aus der Zivilgesellschaft, die für gemeinwohlorientierte Zwecke zusammengestellt und genutzt werden ("Civic Data"), werden nur selten systematisch gesammelt, aufbereitet und miteinander geteilt. Im Rahmen der Förderrichtlinie sind daher Förderschwerpunkte im Bereich Sammlung, Aufbereitung und Bereitstellung von "Civic Data" sowie zur Erschließung von Daten vorgesehen.