Manuela Schwesig eröffnet 24-Stunden-Kita

Eine Betreuerin spielt mit zwei Kleinkindern an einem Spielofen, Bildnachweis: BMFSFJ
Gute Betreuung zu jeder Uhrzeit © Bildnachweis: BMFSFJ
Am 28. November hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die Kindertagesstätte "Nidulus duo" in Schwerin eröffnet. Die Kindertagesstätte richtet sich an Eltern, die im Schichtdienst, an Randzeiten oder an Wochenenden arbeiten.

"Nidulus duo" ist bereits die zweite Einrichtung des Trägers Kita gGmbH in Schwerin, welche mit flexiblen Öffnungszeiten an 365 Tagen und 24 Stunden am Tag eine Betreuung für Kinder mit besonderem zeitlichem Betreuungsbedarf anbietet.

Gute Betreuung zu anderen Zeiten

"Eltern wünschen sich einen Ganztagsplatz für ihre Kinder. Die Kindertagestätte nidulus duo gibt insbesondere Eltern im Schichtdienst die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren und ihre Kinder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten in einer Kindertagesstätte pädagogisch gut betreuen zu lassen", sagte Manuela Schwesig bei der Eröffnung. "Es geht hier nicht um längere Betreuung, sondern um Betreuung zu anderen Zeiten."

Die Kindertagesstätte soll künftig Platz für 69 Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt bieten, deren Eltern im Schichtdienst, an Randzeiten oder an Wochenenden arbeiten. Da hierzu vor allem auch Pflegekräfte gehören, ist die Kindertagesstätte in Kooperation mit der Sozius Pflege- und Betreuungsdienste Schwerin gGmbH und auf deren Gelände entstanden. 

Bund unterstützt Kita-Ausbau

Der Bau der Kindertagesstätte wurde mit Mitteln des Bundes finanziert. Der Bund unterstützt die Länder und die Kommunen durch Finanzhilfen beim Ausbau sowie den Betrieb von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.

Der Bund hat bereits zwei Investitionsprogramme "Kinderbetreuungsfinanzierung" aufgelegt. Mit dem am 20. August im Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" soll nun das dritte Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015-2018 aufgelegt werden.

Der Entwurf sieht eine Erhöhung des Festbetrags an der Umsatzsteuer um jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 zugunsten der Länder vor. Darüber hinaus wird das bestehende Sondervermögen auf eine Milliarde Euro aufgestockt, so dass den Ländern in dieser Legislaturperiode weitere Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden.