Am 26. September hat die Bundesregierung das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zur ersten Beratung in den Bundestag eingebracht. "Der Ausbau der Kinderbetreuung ist ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und gleichzeitig ein Beitrag zur frühkindlichen Bildung. Ein doppelter Gewinn also für Kinder und für Familien", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Bundestagsrede.
Eine Milliarde für Kita-Ausbau
Mit dem Gesetz will der Bund den Ländern in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen. Zusammen mit den bereits laufenden Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2014 trägt der Bund mit insgesamt 5,95 Milliarden Euro zum Ausbau bei. Zudem beteiligt er sich ab 2015 dauerhaft mit jährlich 845 Millionen Euro an den Betriebskosten; in den Jahren 2017 und 2018 sogar mit jährlich 945 Millionen Euro - dazu wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.
Schwerpunkt auf ganztägiger Betreuung und Sprachförderung
"Der Bund hat sich noch nie so stark an den Kita-Kosten beteiligt wie in diesem Jahr", sagte Manuela Schwesig. Gleichzeitig verwies die Bundesfamilienministerin aber auch auf die hohe Bedeutung frühkindlicher Bildung: "Nicht erst an der Schule, sondern bereits in der Kita werden die Weichen für den Bildungserfolg der Kinder gestellt", sagte Manuela Schwesig. "Kinder brauchen gute Bildungschancen, unabhängig vom Einkommen der Eltern."
Um die Qualität der Kinderbetreuung noch weiter zu verbessern, sollen erstmalig Ausstattungsinvestitionen förderfähig sein, die der gesunden Versorgung, der Inklusion sowie der ganztägigen Betreuung dienen. Zum Beispiel die Einrichtung von Küchen oder Sporträumen. Zudem soll gesetzlich verankert werden, dass die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer unter anderem dem Ziel der Sprachförderung dient.
Länder müssen zustimmen
Die Länder müssen diesem Gesetzentwurf zustimmen. Die ersten Verhandlungen im Bundesrat sind für den 10. Oktober 2014 vorgesehen; der zweite Durchgang soll am 19. Dezember stattfinden. Einigen sich Bund und Länder, kann das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.