Sexueller Kindesmissbrauch Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet

Dr. Franziska Giffey steht zusammen mit Johannes-Wilhelm Rörig und Tamara Luding vom Betroffenenrat vor einer blauen Wand
Dr. Franziska Giffey (Mitte), Johannes-Wilhelm Rörig und Tamara Luding vom Betroffenenrat bei der Konstituierung des "Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" © Janine Schmitz/photothek.net

Am 2. Dezember ist in Berlin der "Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (USBKM), haben sich mehr als 40 hochrangige staatliche und nicht-staatliche Akteure im Bundesfamilienministerium getroffen.

Im Nationalen Rat wird langfristig und interdisziplinär ein Dialog auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen geführt, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen dauerhaft zu bekämpfen. Dem Gremium gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis auch Betroffene an. Bis Sommer 2021 sollen konkrete Ziele und Umsetzungsschritte zur Prävention und Intervention erarbeitet werden, um Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche spürbar zu verbessern und die Forschung weiter voranzubringen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärte dazu:

"Sexualisierte Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche sind keine Einzelfälle, sondern ein Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht. Daher ist es wichtig, dass wir beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch alle an einem Strang ziehen. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie gut aufwachsen. Daher müssen wir alle zusammen für wirksame Schutzkonzepte und Hilfen sorgen. Das heutige Bekenntnis zur Zusammenarbeit ist fast zehn Jahre nach dem Runden Tisch 'Sexueller Kindesmissbrauch' ein weiterer wichtiger Schritt und ein Startschuss für einen Schulterschluss auf höchster Ebene zwischen Staat, Zivilgesellschaft, Verantwortungsträgern, Wissenschaft und Betroffenen."

Ein weiterer Meilenstein

Der "Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" ist ein weiterer Meilenstein, nachdem bereits dauerhaft das Amt eines Unabhängigen Beauftragten mit einem Betroffenenrat eingerichtet und die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs verlängert wurde. 

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, sagte anlässlich der Konstituierung:

"Wenn wir uns die ungebrochen hohen Fallzahlen und die Missbrauchsfälle von Staufen, Lügde oder jetzt Bergisch-Gladbach vor Augen führen, ist völlig klar, dass Tausende Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt sind. Wir müssen von ein bis zwei betroffenen Kindern in jeder Schulklasse ausgehen - dieses Ausmaß darf nicht länger hingenommen werden. Für die Arbeit des Nationalen Rates habe ich mir große Ziele gesetzt. Wir müssen in Deutschland dringend einen spürbaren Rückgang der Missbrauchsfälle erreichen. Besonders liegen mir zudem eine Verständigung zu einer umfassenden Prävalenz- und Wirkungsforschung in Deutschland und eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungsinitiative in der Dimension der Anti-AIDS-Kampagne am Herzen.

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erklärte:

"Erstmalig werden Betroffene mit ihrer fachlichen Expertise und ihrem Erfahrungswissen von Beginn an in diese gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen einbezogen. Für den Betroffenenrat ist das ein Erfolg auch seiner Arbeit in den vielfältigen Themenfeldern gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten und verschiedenen Ministerien der Bundesregierung. Wir setzen durch die Arbeit des Nationalen Rates auf ein gestärktes konsequentes Handeln mit dem Ziel, am Bedarf Betroffener orientiert in flächendeckende Unterstützung und Hilfe, in Fachberatungsstellen, in Ausbildung und Qualifizierung, in Aufarbeitung und Prävention zu investieren."

Vier Themenbereiche

Nach seiner Konstituierung wird der Nationale Rat in Facharbeitsgruppen zu folgenden Themenbereichen arbeiten und jeweils zweimal im Jahr 2020 sowie einmal im Jahr 2021 tagen:

  • Schutz und Hilfe
  • Kindgerechte Justiz
  • Ausbeutung und internationale Kooperation
  • Forschung und Wissenschaft