Mit einem Beschwerdeverfahren für Kinder wollen die Vereinten Nationen (VN) die Kinderrechte international weiter stärken. Die Möglichkeit eines solchen Verfahrens wurde im dritten Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention vereinbart, das am 14. April in Kraft getreten ist. "Das ist ein wichtiger Tag für die Kinderrechte: Von jetzt an verfügen Kinder und Jugendliche über ein Instrument, mit dem sie ihre Rechte auch auf internationaler Ebene geltend machen können", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
"Damit Kinder und Jugendliche weltweit von dem Beschwerdeverfahren profitieren, müssen aber noch viele weitere Staaten dem Zusatzprotokoll zustimmen", erläuterte Manuela Schwesig.
Schutz vor Gewalt und Misshandlung einfordern
Kinder und Jugendliche können durch dieses Rechtsinstrument die Verletzung ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention nun vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes in Genf rügen. Sie haben damit die Möglichkeit sich gegen die Verletzung ihrer Rechte, insbesondere zum Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, zu wehren oder ihr Recht auf soziale Sicherheit einzufordern.
Deutschland hat Zusatzprotokoll als erster europäischer Staat ratifiziert
Die VN-Kinderrechtskonvention war die letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen ohne ein entsprechendes Beschwerdeverfahren. Das Zusatzprotokoll muss von insgesamt 10 Staaten ratifiziert werden, damit es Inkrafttreten kann. Deutschland hat das Protokoll als weltweit dritter und erster europäischer Staat bereits am 28. Februar 2013 ratifiziert.