Frauen vor Gewalt schützen Petitionsübergabe: Deutscher Frauenrat fordert besseren Schutz

Lisa Paus bei der Einreichung der Petition zum Schutz von Frauen vor Gewalt.
Lisa Paus nimmt Petition zum Thema Gewaltschutz für Frauen entgegen © BMFSFJ

Mit dem offenen Brief "Stoppt Gewalt gegen Frauen - jetzt!" fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern und das Gewalthilfegesetz zu beschließen. Gemeinsam mit Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus am 25. November den Brief entgegengenommen. Mehr als 70 Prominente, Verbände und Organisationen haben unterschrieben. Die gleichnamige Online-Petition haben mehr als 78.000 Menschen unterzeichnet.

Lisa Paus:  "Jeden Tag erfahren hunderte Frauen und Mädchen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Mit dem Gewalthilfegesetz haben wir jetzt die Chance, ihren Schutz entscheidend zu verbessern. Wir werden den Gesetzentwurf diese Woche dem Bundeskabinett zuleiten, anschließend geht der Entwurf in den Bundestag. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Ich appelliere daher an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen: Helfen Sie gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen in Deutschland. Helfen Sie, dass das Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen werden kann. Das sind wir den Frauen und Mädchen in Deutschland schuldig."

Sylvia Haller, Vorständin Deutscher Frauenrat: "Jeden zweiten Tag ein Femizid: Die erschreckenden Zahlen aus dem BKA-Lagebild müssen ein Weckruf an alle demokratischen Parteien sein, jetzt massiv in Gewaltschutz für alle und in Gewaltprävention zu investieren und gesetzlich abzusichern. Die große Unterstützung des Brandbriefes von Deutschem Frauenrat und UN Women zeigt, dass die Gesellschaft das hohe Maß an Gewalt gegen Frauen nicht länger hinnimmt. Der Bundestag ist jetzt gefragt, umgehend eine Lösung zu finden - ohne wahlkämpferisches Taktieren!"

Das Gewalthilfegesetz benennt Ziele und Maßnahmen 

Der Entwurf des Gesetzes sieht eine solide Grundlage für verlässliche und bedarfsgerechte Hilfe bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Ziele:

  • Das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umsetzen
  • Vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen
  • Bei Gewalt zu intervenieren
  • Folgen von Gewalt zu mildern
  • präventiv tätig zu werden, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder.
  • Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person.
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten, wie Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und Berufsgruppen.
  • Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für Betroffene kostenfrei sein.
  • Zum anteiligen Ausgleich erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung.

Der Entwurf des Gewalthilfegesetzes wurde sorgfältig mit Ländern, Kommunen und Verbänden vorbereitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.