Am 1. August vor genau zehn Jahren ist die Istanbul-Konvention 2014 nach der Ratifizierung durch zehn Staaten international in Kraft getreten. Sie ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Aktuell haben 38 Staaten die Istanbul-Konvention ratifiziert. 2023 trat die Europäische Union als erste internationale Organisation der Istanbul-Konvention bei.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention auf internationaler Ebene markiert einen bedeutenden Meilenstein für den Gewaltschutz für Frauen. Gemeinsam haben wir uns in Europa dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern. In der Bundesregierung sind wir fest entschlossen, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung wird dafür als Leitfaden dienen. Mit dem geplanten Gewalthilfegesetz wollen wir sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Person - insbesondere Frauen mit ihren Kindern - zeitnah und einfach Schutz und qualifizierte Beratung erhält."
Istanbul-Konvention in Deutschland wirksam umsetzen
Deutschland und weitere Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichneten die Konvention bereits am 11. Mai 2011 in Istanbul. Deutschland ratifizierte das Übereinkommen am 12. Oktober 2017; am 1. Februar 2018 trat sie hierzulande in Kraft.
Die Bundesregierung plant die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen. Zu diesem Zweck erarbeitet das Bundesfrauenministeriums derzeit federführend die Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit dieser Gewaltschutzstrategie sollen weitere Maßnahmen der Istanbul-Konvention umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt bündelt und verstärkt.
Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) mit der fortlaufenden und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beauftragt. Das Bundesfrauenministerium finanziert die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht zudem vor, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder zu garantieren und einen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen. Das Bundesfrauenministerium ist federführend für das geplante Gewalthilfegesetz innerhalb der Bundesregierung zuständig und plant, noch 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen. Ziel ist es, das Gesetzesvorhaben noch in der 20. Legislaturperiode zu verabschieden.